Riester zu geringe Begünstigung?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Marco9869
Beiträge: 9
Registriert: 1. Dez 2018, 17:46

Riester zu geringe Begünstigung?

Beitrag von Marco9869 »

Hallo liebe Community!

Bei mir geht es die Steuerbegünstigung durch die Riester-Rente im Jahr 2018. Diese habe ich durch die Steuererklärung vor ca. 10 Tagen ausgezahlt bekommen. Nun meint mein Versicherungsmakler, das diese um ca. 300 € zu gering ausgefallen sei. Er habe aus Erfahrung heraus und seiner Berechnung einen Wert berechnet, der 300 € höher. Ich möchte wissen, wer recht hat und ob ich noch einen Antrag auf schlichte Änderung oder einen Einspruch einlegen sollte beim Finanzamt.

Es geht mir speziell um die Berechnungsgrundlage: Mein Makler berechnet den Steuervorteil mit Hilfe meines Grenzsteuersatzes. Auch lese ich im Internet das der Grenzsteuersatz zu Rate gezogen wird. Stimmt das?
Um auf meine reale und ausgezahlte Steuerbegünstigung zu kommen, muss ich mit meinem Steuersatz rechnen, der natürlich geringer ist als der Grenzsteuersatz. Was stimmt? Die Grundlagen sind mir alle bekannt, leider finde ich keine Info wenn es mal über konkrete Berechnungen geht.

Daten: 44300 € brutto 2018
Eigenleistung 2018 riester: 1605 €
Keine Kinder, Solo, über 25 Jahre
Weitere Sonderausgaben 2018: 50 € Spende
Steuerbegünstigung: 418€
Laut Makler sollten es eig. 700 € sein


Vielen lieben Dank!
VG
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Riester zu geringe Begünstigung?

Beitrag von muemmel »

700 Euro würde ja quasi den Spitzensteuersatz bedeuten. Den erreichen Sie mit Ihrem Verdienst aber noch lange nicht...
Marco9869
Beiträge: 9
Registriert: 1. Dez 2018, 17:46

Re: Riester zu geringe Begünstigung?

Beitrag von Marco9869 »

Danke für die Antwort.
Das heißt es wird der reale Steuersatz zur Berechnung verwendet (was m.M. nach auch Sinn macht). Grenzsteuersatz = Spitzensteuersatz? Und den nimmt man natürlich nur zur Rate, falls das dazu passende Einkommen vorliegt. Korrekt?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Riester zu geringe Begünstigung?

Beitrag von muemmel »

Das heißt es wird der reale Steuersatz zur Berechnung verwendet (was m.M. nach auch Sinn macht). Falsch - es wird der Grenzsteuersatz benutzt.
Grenzsteuersatz = Spitzensteuersatz? Falsch. Der Spitzensteuersatz ist der höchstmögliche Satz im dt. Einkommensteuerrecht (z. Z. 42 %). Und dafür verdienen Sie zu wenig - deshalb ist Ihr Grenzsteuersatz niedriger. Von Ihren 44.000 Euro gehen ja schätzungsweise 8.000 Euro Vorsorgeaufwendungen (Kranken- und Pflegeversicherung sowie der größte Teil der Rentenversicherung) runter und außerdem die Werbungskostenpauschale (1.000 Euro) - da wird Ihr Grenzsteuersatz vielleicht so um 33 % liegen.
By the way wird der Steuervorteil um die Zulage gekürzt - hat Sie der Makler nicht darauf hingewiesen? Siehe hier: https://www.finanztip.de/riester/riester-foerderung/
Marco9869
Beiträge: 9
Registriert: 1. Dez 2018, 17:46

Re: Riester zu geringe Begünstigung?

Beitrag von Marco9869 »

"By the way wird der Steuervorteil um die Zulage gekürzt - hat Sie der Makler nicht darauf hingewiesen? "
Also ich habe das durch den Steuerbescheid und Recherche bereits herausgefunden. Vom Makler habe ich das nicht erfahren. Er meinte ich müsste ca. 700 € ausgezahlt bekommen, d.h. für mich 875 € - 175 € Zulage.

Können Sie mir den Berechnungsgang aufzeigen? Also sind die gezahlten 418 € = (593 € - 175 €) korrekt oder müssten es ca. 700 € = (875 € - 175 €) sein? Das ist für mich die entscheidende Frage, ob ich nochmal eine Überprüfung beim Finanzamt anfordere.

Hier haben Sie eigentlich schon die Antwort gegeben: "700 Euro würde ja quasi den Spitzensteuersatz bedeuten. Den erreichen Sie mit Ihrem Verdienst aber noch lange nicht..." Wenn das stimmt, finde ich es vom Makler grenzwertig ein Riesterprodukt mit einer zu hohen Steuerbegünstigung anzupreisen, oder sehe ich das falsch? Für mich ist ein Makler auch ein Verkäufer.

Vielen Dank Hr. Muemmel für die bisherige Mühe!
Grüße
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Riester zu geringe Begünstigung?

Beitrag von muemmel »

oder müssten es ca. 700 € = (875 € - 175 €) sein? Natürlich nicht - das entspräche einem Steuersatz von 55 %, und solche Steuersätze gibt es in D gar nicht.
Also sind die gezahlten 418 € = (593 € - 175 €) korrekt 37 %? Könnte schon eher passen - wie Sie sich erinnern, habe ich oben auf ca. 33 % getippt: Das ergäbe dann weniger Steuererstattung. Kurzum - es gibt keinen Grund, sich beim FA zu beschweren.
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