erstattete Kirchensteuer

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Kirchenmaus
Beiträge: 1
Registriert: 18. Sep 2019, 12:09

erstattete Kirchensteuer

Beitrag von Kirchenmaus »

Das Finanzamt ist im Bescheid für 2018 von unseren Werten abgewichen (HV Zeile 43 erstattete Kirchesteuer)
Die Nachfrage beim Kirchensteueramt hat sich ergeben, dass es sich bei der Differenz um die einem im Kirchesteurbescheid verrechente Kirchensteuer auf Kapitalerträge handelt. Ich hatte aber nur die ausgezahlten, sprich tatäschlich über mein Konto geflossenen Beträge angesetzt.

Nun ist es aber so, dass sich das Problem genau so noch für die Vorjahre 2017, 2016, 2015, ... stellt.
Allerdings hat da das Finanzamt meine, wie ich jetzt weiss, zu niedrigen Zahlen nicht angezweifelt.
Hätten das Finanzamt das nicht wissen können/müssen?

Das einzige mal davor, wo das Finanzamt andere Zahlen angesetzt hat, war für 2013. Für 2013 habe ich leider "einen ganzen Stapel" Kirchensteuerbescheide, so dass es nicht einfach ist.
Das Finanamt schrieb: "Die gezahlte Kirchensteuer beträgt xxx € und yyy €, die erstattete Kirchensteuer beträgt zzz €"
Ich habe mir das nun wieder angesehen. xxx ist aus dem Lohnsteuerbescheid. zzz "glaube" ich nachvollziehen zu können,
yyy aber nicht.
Eigentlich bin ich davon ausgegangen, "Die g. K. beträgt ...", dass dem Finanzamt die richtigen Zahlen vorliegen. Ansonsten hätte der Text meinem Sprachverätandnis zufolge anders lauten müssen.

Und noch mal, wieso fehlt in 2014 bis 2017 jedwede Korrektur, wo doch das Problem ebenfalls vorlag!

Fragen:
Wer ist an was "Schuld"?
Was ist nun zu tun?
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: erstattete Kirchensteuer

Beitrag von muemmel »

Ich verstehe das Problem nicht so ganz - das FA hat offenbar zu Ihren Gunsten falsche Zahlen angesetzt, obwohl die korrekten Zahlen vorlagen. Schauen wir doch mal ins Gesetz (§ 173 AO):
Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern,

1. soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekanntwerden, die zu einer höheren Steuer führen...
Hier ist nichts nachträglich bekanntgeworden, also kann das FA die Bescheide nicht mehr ändern.

Was ist nun zu tun? Nichts.
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