OP-Kosten Ausland
OP-Kosten Ausland
Hallo zusammen,
ich habe eine, denke ich, recht spezielle Frage und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Bisher habe ich meine Einkommensteuererklärung immer selbst gemacht, aber da ich aus gesundheitlichen Gründen ein halbes Jahr Krank war, weiß ich nicht richtig, welche Kosten ich angeben kann oder muss?
Ich wurde operiert, im nicht EU-Ausland. Die Krankenkasse hat ca. die Hälfte der OP-Kosten übernommen.
Den Rest musste ich aus der Tasche zahlen.
1. Gibt es die Möglichkeit, den von der Krankenkasse nicht übernommenen Teil der OP-Kosten in der Steuererklärung anzugeben?
2. Es sind weitere Kosten für meine Eltern angefallen, die mich begleitet hatten, wie zum Beispiel Hotelkosten. Kann ich diese auch absetzen?
3. Wenn ja, in welchem Feld muss ich diese Beträge angeben?
Schon mal vorab vielen Dank für eure Unterstützung...
Grüße
SFT17
ich habe eine, denke ich, recht spezielle Frage und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Bisher habe ich meine Einkommensteuererklärung immer selbst gemacht, aber da ich aus gesundheitlichen Gründen ein halbes Jahr Krank war, weiß ich nicht richtig, welche Kosten ich angeben kann oder muss?
Ich wurde operiert, im nicht EU-Ausland. Die Krankenkasse hat ca. die Hälfte der OP-Kosten übernommen.
Den Rest musste ich aus der Tasche zahlen.
1. Gibt es die Möglichkeit, den von der Krankenkasse nicht übernommenen Teil der OP-Kosten in der Steuererklärung anzugeben?
2. Es sind weitere Kosten für meine Eltern angefallen, die mich begleitet hatten, wie zum Beispiel Hotelkosten. Kann ich diese auch absetzen?
3. Wenn ja, in welchem Feld muss ich diese Beträge angeben?
Schon mal vorab vielen Dank für eure Unterstützung...
Grüße
SFT17
Re: OP-Kosten Ausland
1. Können Sie - nennt man "außergewöhnliche Belastung". Steuerlich relevant wird das immer erst nach Abzug der "zumutbaren Belastung".
2. Vermutlich nicht.
3. Für 2017 im Mantelbogen, Zeile 67.
2. Vermutlich nicht.
3. Für 2017 im Mantelbogen, Zeile 67.
Re: OP-Kosten Ausland
Vielen Dank für die Info.
Nur zu meinem Verständnis:
1. Das bedeutet ich muss zuerst den Betrag in Abhängigkeit meines Jahresverdienstes berechnen;
übersteigt der von der Krankenkasse nicht übernommene Teil diese zumutbare Belastung, kann ich den Betrag also geltend machen?
2. Trage ich dann trotzdem den von der KV nicht übernommenen Bruttobetrag in den Mantelbogen oder die Differenz, die über meine zumutbare Grenze hinaus geht?
Grüße
ST17
Nur zu meinem Verständnis:
1. Das bedeutet ich muss zuerst den Betrag in Abhängigkeit meines Jahresverdienstes berechnen;
übersteigt der von der Krankenkasse nicht übernommene Teil diese zumutbare Belastung, kann ich den Betrag also geltend machen?
2. Trage ich dann trotzdem den von der KV nicht übernommenen Bruttobetrag in den Mantelbogen oder die Differenz, die über meine zumutbare Grenze hinaus geht?
Grüße
ST17
Re: OP-Kosten Ausland
Sie müssen nichts berechnen, Sie können einfach die Kosten eintragen - das Finanzamt (und vorweg Ihre Steuersoftware, wenn Sie eine solche einsetzen) stellt dann fest, ob sich die Kosten auswirken. Es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass hierzu Belege angefordert werden - ggf. beschleunigen Sie die Veranlagung, wenn Sie diese gleich beifügen, obwohl das für 2017 nicht mehr zwingend notwendig ist.
Re: OP-Kosten Ausland
Trage ich dann trotzdem den von der KV nicht übernommenen Bruttobetrag in den Mantelbogen oder die Differenz, die über meine zumutbare Grenze hinaus geht? Schon mal in Zeile 67 geschaut? Da steht es deutlich drin - "Summe der Aufwendungen", also was insgesamt gezahlt wurde, und "erhaltene Versicherungsleistungen", also was die KV erstattet hat. Was sich dann am Ende steuerlich auswirkt, und ob überhaupt, rechnet sich das FA schon selbst aus.
Re: OP-Kosten Ausland
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ich denke jetzt passt alles...
Grüße
ST17
Ich denke jetzt passt alles...
Grüße
ST17