Erststudium - Kosten absetzen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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honeymoon
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Erststudium - Kosten absetzen

Beitrag von honeymoon »

Hallo,
ich bin mir bewusst, dass die Frage schon aufkam finde aber nirgendwo eine eindeutige Antwort im Internet.

Ich will mir für das Jahr 2017 einige Kosten für das Studium absetzen. Ich studiere Wirtschaftsinformatik an der BTU in Cottbus und arbeitete im Jahr 2017 das ganze Jahr in Berlin (Werkstudent/Minijob). Bin auch Mitte 2017 nach Berlin umgezogen. Ich absolvierte auch vom 01.04. bis zum 31.07 ein Praktikum in dem Betrieb.

Die Steuererklärung muss ich machen, da ich noch ein Kleingewerbe habe. Es wäre auch meine erste Steuererklärung.

Die Kosten sehen wie folgt aus:

1. Semestergebühren
- Betragen ca. 550€

2. Fahrten zur Uni / Bibliothek / Arbeit
Werden die Fahrten zur Uni/Bibliothek einfach dort eingetragen, wo auch die Fahrten zur Arbeit eingetragen werden?
(Anlage N Zeilen ab 29 wenn ich mich nicht irre)
Oder muss man die selbst mit der Pauschale von 0,3€ rechnen ?
Da sich mein Wohnort geändert hat werden haben sich auch die Entfernungen geändert.
Ich wohne auch vorerst direkt an der Uni - soll ich die Kosten für die Fahrten als 1km berechnen oder gänzlich weglassen?
Sonst würde es wie folgt aussehen:
Bis 31.06
Arbeit/Praktikum 135km*52Tage*0,3€ = 2106€
Ab 01.07 bis 31.12
Uni 115km*16Tage*0,3€ = 552€
Arbeit/Praktikum 27km*31Tage*0,3€ = 251€
Bibliothek 35Tage*0,3€
- hier ist die Frage ob ich die Bibliothek der BTU nehmen soll oder einfach eine in der Nähe ?
BTU = diese 115km
Grimm = 11km

Es kommt trotzdem richtig viel zusammen, ist das überhaupt richtig?

3. Verpflegungspauschale
Abgesehen von den Fahrten habe ich auch von der Verpflegungspauschale gehört, die man a 12€ rechnet.
Ich war an 50 Tagen an der Uni, 83 Tage auf Arbeit und 64 in der Bibliothek - auch über 8 Stunden.
So kommen (83+64)*12 = 851€ zusammen.

4. Laptop
gekauft 2015 für 1200€
bis jetzt für 2016 keine Steuererklärung gemacht
Muss es auch wahrscheinlich über 3 Jahre abschreiben - also 400€

5. Umzug?
- da mein Studienort Cottbus ist und ich nach Berlin umgezogen bin - darf ich es auch absetzen?
- Wie?

6. Praktikum
Rechnet sich das Praktikum auch anders was die Fahrten und Verpflegung angeht?
Ich habe dies erstmal mit den Arbeitstagen zusammengerechnet.


Kann mir jemand helfen und sagen ob diese Angaben richtig sind und wo bzw. wie diese einzutragen sind?
Werden sie als Werbungskosten oder als Sonderkosten angerechnet?

Danke für eure Antworten
Grüße
muemmel
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Re: Erststudium - Kosten absetzen

Beitrag von muemmel »

Die Steuererklärung muss ich machen, da ich noch ein Kleingewerbe habe. Es wäre auch meine erste Steuererklärung. Und Sie haben alles in allem so viel verdient, daß Sie überhaupt was absetzen können?
Werden sie als Werbungskosten oder als Sonderkosten angerechnet? Wenn ich mal voraussetze, daß das nicht nur das Erststudium, sondern auch die Erstausbildung ist, dann sind das Sonderausgaben.
Übrigens können Sie auch Vorsorgeaufwendungen absetzen, d. h., vor allem die studentische Krankenversicherung, in der Sie ja vermutlich sind, und die in Werkstudentenjobs zu zahlenden Rentenversicherungsbeiträge.
honeymoon
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Re: Erststudium - Kosten absetzen

Beitrag von honeymoon »

muemmel hat geschrieben: 19. Jul 2018, 14:41 Die Steuererklärung muss ich machen, da ich noch ein Kleingewerbe habe. Es wäre auch meine erste Steuererklärung. Und Sie haben alles in allem so viel verdient, daß Sie überhaupt was absetzen können?
Werden sie als Werbungskosten oder als Sonderkosten angerechnet? Wenn ich mal voraussetze, daß das nicht nur das Erststudium, sondern auch die Erstausbildung ist, dann sind das Sonderausgaben.
Übrigens können Sie auch Vorsorgeaufwendungen absetzen, d. h., vor allem die studentische Krankenversicherung, in der Sie ja vermutlich sind, und die in Werkstudentenjobs zu zahlenden Rentenversicherungsbeiträge.
Ja und nu?
Die Kosten gehen doch in das nächste Jahr über.
Ja es ist mein Erststudium & Erstausbildung
Die studentische Krankenversicherung hatte ich nur über 4 Monate und die Rentenversicherungsbeiträge werden doch über die Lohnzettel abgerechnet.

Alle meine Fragen bleiben offen.
schlauelia
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Re: Erststudium - Kosten absetzen

Beitrag von schlauelia »

Erststudium = Sonderausgaben, die NICHT ins Folgejahr übertragen werden!

Bevor wir hier weiterraten: wie hoch waren die Einnahmen bzw. der Gewinn im Gewerbe?
honeymoon
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Re: Erststudium - Kosten absetzen

Beitrag von honeymoon »

schlauelia hat geschrieben: 19. Jul 2018, 19:22 Erststudium = Sonderausgaben, die NICHT ins Folgejahr übertragen werden!

Bevor wir hier weiterraten: wie hoch waren die Einnahmen bzw. der Gewinn im Gewerbe?
Also macht es keinen Sinn hier den Verlustvortrag zu machen.
muemmel
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Re: Erststudium - Kosten absetzen

Beitrag von muemmel »

Also macht es keinen Sinn hier den Verlustvortrag zu machen. Richtig. Allerdings ist das Problem gerade am Verfassungsgericht anhängig. Die Entscheidung darüber, ob Kosten der Erstausbildung nun Sonderausgaben sind (= aktuelle Rechtslage) oder vielleicht doch Werbungskosten, wird noch in diesem Jahr erwartet.
und die Rentenversicherungsbeiträge werden doch über die Lohnzettel abgerechnet Ja und? Die gehen trotzdem von IHREM Bruttolohn ab und sind daher absetzbare Vorsorgeaufwendungen.
wie hoch waren die Einnahmen bzw. der Gewinn im Gewerbe? Die Antwort auf die Frage steht noch aus...
honeymoon
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Re: Erststudium - Kosten absetzen

Beitrag von honeymoon »

muemmel hat geschrieben: 20. Jul 2018, 12:36 Also macht es keinen Sinn hier den Verlustvortrag zu machen. Richtig. Allerdings ist das Problem gerade am Verfassungsgericht anhängig. Die Entscheidung darüber, ob Kosten der Erstausbildung nun Sonderausgaben sind (= aktuelle Rechtslage) oder vielleicht doch Werbungskosten, wird noch in diesem Jahr erwartet.
und die Rentenversicherungsbeiträge werden doch über die Lohnzettel abgerechnet Ja und? Die gehen trotzdem von IHREM Bruttolohn ab und sind daher absetzbare Vorsorgeaufwendungen.
wie hoch waren die Einnahmen bzw. der Gewinn im Gewerbe? Die Antwort auf die Frage steht noch aus...
Im Jahr 2017 habe ich eine Verlust von ca. 60€ erzielt.
Das von dem Verfassungsgericht höre ich schon seit 2015. Wie soll ich jetzt vorgehen? Soll ich diese lieber zusammenrechnen oder mir einfach die Zeit sparen?
muemmel
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Re: Erststudium - Kosten absetzen

Beitrag von muemmel »

Im Jahr 2017 habe ich eine Verlust von ca. 60€ erzielt. Eher nicht, denn 600 Euro können Sie schon mal streichen - für Tage an der Uni gibt es keine Verpflegungsmehraufwendungen. Und dasselbe gilt vermutlich auch für die Bibliothek. Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge sind übrigens ebenfalls Sonderausgaben, d. h., auch damit kommt man auf keinen Verlust.
Wie soll ich jetzt vorgehen? Na, eine Steuererklärung müssen Sie doch ohnehin einreichen bzw, hätten Sie bereits bis zum 31.05. einreichen müssen.
honeymoon
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Re: Erststudium - Kosten absetzen

Beitrag von honeymoon »

muemmel hat geschrieben: 20. Jul 2018, 13:17 Im Jahr 2017 habe ich eine Verlust von ca. 60€ erzielt. Eher nicht, denn 600 Euro können Sie schon mal streichen
jajajajaja...langsam.

60€ hat mein Kleingewerbe erzielt - Antwort auf Frage.
muemmel hat geschrieben: 20. Jul 2018, 13:17 für Tage an der Uni gibt es keine Verpflegungsmehraufwendungen. Und dasselbe gilt vermutlich auch für die Bibliothek.
Für die Uni habe ich die Verpflegungsaufwendung nicht eingerechnet. In der Bibliothek war ich deutlich über 8 Stunden - also eher doch.
muemmel hat geschrieben: 20. Jul 2018, 13:17 Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge sind übrigens ebenfalls Sonderausgaben, d. h., auch damit kommt man auf keinen Verlust.
Das ist klar.
muemmel hat geschrieben: 20. Jul 2018, 13:17 Wie soll ich jetzt vorgehen? Na, eine Steuererklärung müssen Sie doch ohnehin einreichen bzw, hätten Sie bereits bis zum 31.05. einreichen müssen.
Die Frage seit Anfang ist ja, ob es sich überhaupt lohnt diese Kosten mit in die Steuererklärung reinzunehmen, wenn ich sowieso keine Steuern gezahlt habe und es sich nicht in die nächsten Jahre überträgt.
Hätte ich zum 31.05 machen müssen, habe ich aber Anfang Mai verlängern lassen.
muemmel
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Re: Erststudium - Kosten absetzen

Beitrag von muemmel »

Für die Uni habe ich die Verpflegungsaufwendung nicht eingerechnet. Stimmt - hatte ich übersehen.
Die Frage seit Anfang ist ja, ob es sich überhaupt lohnt diese Kosten mit in die Steuererklärung reinzunehmen, wenn ich sowieso keine Steuern gezahlt habe und es sich nicht in die nächsten Jahre überträgt. Das kann hier keiner wissen, denn dazu müßte man wissen, wie das Verfassungsgericht irgendwann mal entscheidet. Sagt es "Nö, das sind Sonderausgaben und alles bleibt, wie es ist", dann hat es sich nicht gelohnt.
honeymoon
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Re: Erststudium - Kosten absetzen

Beitrag von honeymoon »

muemmel hat geschrieben: 20. Jul 2018, 18:21 Für die Uni habe ich die Verpflegungsaufwendung nicht eingerechnet. Stimmt - hatte ich übersehen.
Die Frage seit Anfang ist ja, ob es sich überhaupt lohnt diese Kosten mit in die Steuererklärung reinzunehmen, wenn ich sowieso keine Steuern gezahlt habe und es sich nicht in die nächsten Jahre überträgt. Das kann hier keiner wissen, denn dazu müßte man wissen, wie das Verfassungsgericht irgendwann mal entscheidet. Sagt es "Nö, das sind Sonderausgaben und alles bleibt, wie es ist", dann hat es sich nicht gelohnt.
Und das ganze soll ich unter Sonderausgaben Zeile 43 angeben? Also zusammenrechnen oder halt dem Finanzamt eine Zusammenstellung schicken?
Zu der Krankenversicherung nochmal: Da sie mir nur über 4 Monate im Nachhinein berechnet wurde, habe ich diese in Raten gezahlt. Diese ging vom Dezember bis März. Kann ich also den gesamten Zeitraum in 2017 absetzen oder nur die eine Dezemberrate?
Die Fahrten zur Arbeit werden auch als Sonderausgaben oder schon Werbungskosten abgesetzt?

Danke für Ihre Antwort.

Grüße
muemmel
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Re: Erststudium - Kosten absetzen

Beitrag von muemmel »

Und das ganze soll ich unter Sonderausgaben Zeile 43 angeben? Ja.
Also zusammenrechnen oder halt dem Finanzamt eine Zusammenstellung schicken? Zusammenrechnen - wenn das FA eine Aufschlüsselung will, wird es sich schon melden.
Zu der Krankenversicherung nochmal: Da sie mir nur über 4 Monate im Nachhinein berechnet wurde, habe ich diese in Raten gezahlt. Diese ging vom Dezember bis März. Kann ich also den gesamten Zeitraum in 2017 absetzen oder nur die eine Dezemberrate? Nur die Dezemberrate - es gilt das "Abflußprinzip", d. h., es geht darum, wann Geld von Ihrem Konto "abfließt". Für Vorsorgeaufwendungen wie die KV und RV gibt es übrigens eine eigene Anlage ("Vorsorgeaufwand").
Die Fahrten zur Arbeit werden auch als Sonderausgaben oder schon Werbungskosten abgesetzt? Werbungskosten. Allerdings werden dafür ohnehin 1.000 Euro von Ihrem Lohn abgezogen - die Werbungskostenpauschale halt.
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