Kurzes Intro:
Ich bin teilzeitalleinerziehender Vater zweier Kinder (Wechselmodell). Beide Kinder haben die selbe Mutter und sind seitens des Wohnsitzes bei ihr gemeldet.
Nicht ganz so kurze Fragen:
1. Wir überlegen nun, ob es möglich ist, den vollen Alleinerziehendenentlastungsbetrag für beide Elternteile zu beantragen, wenn eines unserer Kinder bei mir gemeldet wird. Sprich ein Kind mit Wohnsitz bei ihr, ein Kind bei mir, Kindergeld entsprechend ebenso.
2. Reicht es wohlmöglich aus, entsprechend folgenden Urteils ein Schriftstück aufzusetzen, welches das regelt?
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=pm&nr=21902Der BFH entschied dagegen, dass die alleinerziehenden Eltern --unter Umständen auch nachträglich-- einvernehmlich bestimmen können, wer den Entlastungsbetrag geltend macht, es sei denn, ein Elternteil hat bei seiner Einkommensteuerfestsetzung oder durch Vorlage einer Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse II bei seinem Arbeitgeber den Entlastungsbetrag bereits in Anspruch genommen.
3. Oder bezieht sich dieser Entlastungsbetrag nur auf ein Elternpaar als Ganzes mit all seinen gemeinsamen Kindern? (Versteht ihr, was ich meine?) Theoretisch ist es ja möglich, dass ein Kind bei der Mutter lebt, ein zweites aber beim Vater. Stehen dann beiden Elternteilen die vollen Entlastungsbeträge zu?
Viele Grüße!
Klaus