Hallo,
mich würde interessieren, ob man die Beiträge für den Kindergarten, sowie zusätzliche Kinderbetreuungskosten,steuerlich irgendwie geltend machen kann, oder ob das alles Privatvergnügen ist. Eine Antwort wäre nett.
Grüße
Rosina
Kindergartenbeiträge
Re: Kindergartenbeiträge
Ja, Kinderbetreuungskosten sind Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes. 2/3 der Kosten für Dienstleistungen zur Kinderbetreuung, höchstens jedoch 4.000 EUR pro Kind und Kalenderjahr abzugsfähig. Zu den abzugsfähigen Aufwendungen zählen z. B. Beiträge zu Kinderkrippen/-gärten, Ausgaben für eine Tagesmutter oder Kinderpflegerinnen/-schwestern. Weitere Voraussetzung ist, dass die Eltern bzw. Erziehenden erwerbstätig und/oder krank bzw. behindert sind oder ein sog. Kindergartenkind betreut wird. Die Bezahlung der Kinderbetreuungskosten muss grundsätzlich durch Rechnung und Überweisung nachgewiesen werden.
Gruss
Gruss