Hallo Zusammen,
ich verzweifle gerade an meiner Einkommensteuererklärung.
Ich zahle für ein Kind mit meiner Ex-Partnerin monatlich Unterhalt, des weiteren bekommt Sie das Kindergeld.
Wir sind nicht verheiratet, ich habe das Kind nicht auf meiner Lohnsteuerkarte eingetragen und nehme auch sonst keinerlei steuerlichen Vorteil, Freibetrag oder ähnliches in Anspruch.
Die Frage ist, ob ich den Unterhalt in der Einkommenssteuererklärung eintragen kann?
Wenn ja, in welcher Anlage?
Des weiteren ist die frage ob es Sinn macht, das Kind auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen.
Vorab schon mal vielen Dank für eure Mühen!
Mit freundlichen Grüßen
Pico
Unterhalt, Unverheiratet, kein Kind in Steuerkarte
Re: Unterhalt, Unverheiratet, kein Kind in Steuerkarte
Wir sind nicht verheiratet, ich habe das Kind nicht auf meiner Lohnsteuerkarte eingetragen und nehme auch sonst keinerlei steuerlichen Vorteil, Freibetrag oder ähnliches in Anspruch. Doch, tun Sie - das Kindergeld wird Ihnen nämlich hälftig auf den Unterhalt angerechnet, d. h., Sie zahlen dadurch weniger Unterhalt. Und damit ist das Kind steuerlich "abgegolten".
Re: Unterhalt, Unverheiratet, kein Kind in Steuerkarte
Hallo Muemmel,
vielen Dank für die Info!
Dann kann ich meine Lohnsteuererklärung fertig machen
Viele Grüße
Pico
vielen Dank für die Info!
Dann kann ich meine Lohnsteuererklärung fertig machen
Viele Grüße
Pico