Progrssionsvorbehalt bei Steuerklassenwechsel in 3/5 vor Geburt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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regu
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Progrssionsvorbehalt bei Steuerklassenwechsel in 3/5 vor Geburt

Beitrag von regu »

Hallo,

ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

- Meine Frau und ich erwarten zum 30.06.2019 unser zweites Kind
- Elternzeit Frau 12 Monate, Mann 2 Monate
- Bruttoeinkommen Ehefrau: 3500 € monatlich
- Bruttoeinkommen Ehemann: 3200 € monatlich
- Verheiratet, Steuerklassen 4/4

Wir möchten unsere Steuerklassen auf 3 (Frau) und 5 (Mann) zu ändern, um das Elterngeld zu erhöhen. Um die nötigen 6 Monate in Steuerklasse 3 bis zum Mutterschutz zu schaffen, würde meine Frau auf den Mutterschutz vom 19.05.19 bis 31.05.2019 verzichten und stattdessen 10 Tage Urlaub nehmen. Vom Dezember 2018 bis Mai 2019 wären es somit 6 volle Monate mit Entgelt in der Steuerklasse 3.
Gemäß Elterngeldrechner würde ein Wechsel in die Steuerklassen 3/5 eine Erhöhung des Elterngeldes ggü. den Steuerklassen 4/4 für die Zeit vom Juni 2019 bis Mai 2020 in Höhe von 1885 € ausmachen.
Der Verzicht des Mutterschutzes vom 19.05.2019 bis 31.05.2019 würde meine Frau 10 Urlaubstage kosten. Diese entsprechen etwa 920 € Netto.
Wir hätten durch den Wechsel der Steuerklassen also etwa 960 € mehr zur Verfügung.
ABER
Durch den Wechsel der Klassen zahle ich als Ehemann nun mehr Steuern. Meine Frau weniger.
Ist es korrekt, dass nach Abgabe der jeweiligen Lohnsteuererklärung wieder alles auf +/- Null ausgeglichen wird? Also hätten wir hier ggü. den Steuerklassen 4/4 keinerlei Nachteile?

Was uns wirklich zu Denken gibt ist der Progressionsvorbehalt. Diesen können wir überhaupt nicht einschätzen.
Wie hoch wird dieser etwa sein? Lohnt sich dadurch der Steuerklassenwechsel überhaupt noch?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Max
Zuletzt geändert von regu am 8. Nov 2018, 11:45, insgesamt 1-mal geändert.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Progrssionsvorbehalt bei Steuerklassenwechsel in 3/5 vor Geburt

Beitrag von schlauelia »

ich glaube, man darf oder kann gar nicht auf den Mutterschutz verzichten!

Alles andere müsste man durchrechnen - entweder beim Steuerberater (kostet Geld) oder selber mit Steuerprogrammen. Aber da keiner in die Zukunft schauen kann, ist das nur grobe Schätzung - finanziell.

Was passiert, wenn Ihre Frau z.B. die letzen 3 Monate liegen muss oder Sie krank werden oder...

Lia
regu
Beiträge: 2
Registriert: 8. Nov 2018, 09:26

Re: Progrssionsvorbehalt bei Steuerklassenwechsel in 3/5 vor Geburt

Beitrag von regu »

Ich habe nun mal einen Progressionsrechner bemüht:
Der Unterschied zwischen 4/4 und 3/5 hat gemäß meiner Berechnung etwa 280 € ausgemacht.

Verrechnet man dies mit den 960 Euro mehr Elterngeld würden unterm Strich 680 € übrig bleiben.

Ist meine Rechnung korrekt?

Mein Wiso-Steuerprogramm kann leider nicht in die Zukunft rechnen. Und mit den Werten aus dem Vorjahr kommt nur Kauderwelsch raus.

Auf den Mutterschutz kann man auf Antrag beim Arbeitgeber ganz oder teilweise verzichten. Wenn meine Frau vorher ins Beschäftigungsverbot vorher kommt, dann schaffen wir die 6 Monate wahrscheinlich nicht. Wir würden dann wieder in die Steuerklassen 4/4 wechseln.
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