Hallo,
ich arbeite als freiberuflicher Fotograf.
Anfang des Jahres haben meine Partnerin und ich uns getrennt und seitdem zahle ich 450€ monatlich für den Unterhalt unseres gemeinsamen Kindes.
Wir waren nie Verheiratet. Das Kindergeld bekommt meine Ex-Partnerin.
Es ist schon eine große finanzielle Belastung, nicht nur der monatliche Unterhalt, auch das extra Kinderzimmer in der neuen Wohnung, sowie der Mehraufwand für Verpflegung, Energiekosten usw.
Habe ich irgendeine Möglichkeit etwas davon steuerlich geltend zu machen?
Ich habe gelesen unter bestimmten Umständen ist dies Möglich, habe aber nichts genaueres darüber gefunden...
Bin für jede Info dankbar.
Danke und beste Grüße.
Manege
Unterhalt absetzen
Re: Unterhalt absetzen
Ich habe gelesen unter bestimmten Umständen ist dies Möglich, habe aber nichts genaueres darüber gefunden... Unterhalt kann immer dann abgesetzt werden, wenn für das Kind kein Kindergeld gezahlt wird, also z. B. bei einem außerhalb der EU lebenden Kind. Da hier Kindergeld gezahlt wird, welches übrigens hälftig mit Ihrem Unterhalt verrechnet wird und diesen daher mindert, ist keine steuerliche Absetzbarkeit gegeben.
auch das extra Kinderzimmer in der neuen Wohnung, sowie der Mehraufwand für Verpflegung, Energiekosten usw. Da sollten Sie sich mal beraten lassen, ob Sie das alles zahlen müssen. Steuerlich absetzbar ist jedenfalls nichts davon.
auch das extra Kinderzimmer in der neuen Wohnung, sowie der Mehraufwand für Verpflegung, Energiekosten usw. Da sollten Sie sich mal beraten lassen, ob Sie das alles zahlen müssen. Steuerlich absetzbar ist jedenfalls nichts davon.