Berechnung Höchstbetrag für Unterhaltsleistung im Studium mit eigenen Einkünften

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Biber
Beiträge: 3
Registriert: 27. Okt 2018, 12:26

Berechnung Höchstbetrag für Unterhaltsleistung im Studium mit eigenen Einkünften

Beitrag von Biber »

Hallo
meine Tochter ist 28 Jahre alt und hat 2016 studiert. Während des Studium haben wir, meine Frau und ich, sie unterstützt. Die Einnahmen reichten nicht für einen Lebensunterhalt. Unsere Ausgaben von Euro 400.- im Monat wollen wir beim FA als Sonderausgaben geltend machen. Im konkreten Fall möchten wir, dass der Höchstbetrag zum Abzug von Unterhaltsleistungen um den vom Gehalt meiner Tochter abgezogenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag erhöht wird. Dies lehnt das FA ab.
Begründung des FA ist, dass die Beiträge für die Kassen vom Arbeitgeber meiner Tochter vom Gehalt abgezogen und abgeführt worden ist. Zudem seien die Beiträge bei der Lohnsteuer meiner Tochter bereits als Sonderausgaben abgezogen worden.
Ich bin da etwas anderer Meinung und gehe davon aus, dass die vom Lohn einbehaltenen Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung den Höchstbetrag erhöhen, 2016 von 8.652 auf dann plus 1.440,07, also Euro 0.092,07. Es ist so, dass meine Tochter eine Steuererklärung abgegeben und in ihrer Erklärung auch die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung angegeben hat. Ihr Verdienst nach Abzug der auch anerkannten Werbungskosten war aber so niedrig, dass die Sonderausgaben für die Kassenb nicht mehr steuermindernd waren.
Das FA geht bei seiner Berechnung vom normalen Höchstbetrag, also 8.652.- aus und erkennt meinen Einspruch auf Erhöhung des Höchstbetrags nicht an. Mein Stuerberater schließt sich der Meinung des FA an. Durch das Lesen vieler unterschiedlicher Angaben bin ich völlig verwirrt.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Berechnung Höchstbetrag für Unterhaltsleistung im Studium mit eigenen Einkünften

Beitrag von schlauelia »

FA und Stb haben die gleiche Meinung - und Sie wollen es anders? Warum sollte nur für Sie der Höchstbetrag erhöht werden?
Ihre Tochter hat verdient und daraus KV/PV gezahlt: das Brutto ist Einkommen und nur eine Differenz zu 8.652,-- könnten Sie als Unterhalt absetzen.

Lia
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Berechnung Höchstbetrag für Unterhaltsleistung im Studium mit eigenen Einkünften

Beitrag von muemmel »

Ihre Tochter hat verdient und daraus KV/PV gezahlt Was übrigens sonderbar ist - Werkstudenten zahlen keine KV- und PV-Beiträge, sondern nur RV. Wieviel Wochenstunden wurde denn da gearbeitet?
Biber
Beiträge: 3
Registriert: 27. Okt 2018, 12:26

Re: Berechnung Höchstbetrag für Unterhaltsleistung im Studium mit eigenen Einkünften

Beitrag von Biber »

War ein DHBW Studium mit festem geregelten Einkommen
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Berechnung Höchstbetrag für Unterhaltsleistung im Studium mit eigenen Einkünften

Beitrag von muemmel »

War ein DHBW Studium mit festem geregelten Einkommen Okay - das ist was anderes...
Biber
Beiträge: 3
Registriert: 27. Okt 2018, 12:26

Re: Berechnung Höchstbetrag für Unterhaltsleistung im Studium mit eigenen Einkünften

Beitrag von Biber »

Ich habe dazu mal folgende Quelle gefunden

https://bmf-esth.de/esth/2016/A-Einkommensteuergesetz/IV-Tarif/Paragraf-33a/inhalt.html?view=pdf

Erhöhung des Höchstbetrages für Unterhaltsleistungen um Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (5) 1

1. Der Höchstbetrag nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG erhöht sich um die für die Absicherung der unterhaltsberechtigten Person aufgewandten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG, wenn für diese beim Unterhaltsleistenden kein Sonderausgabenabzug möglich ist.

2. Dabei ist es nicht notwendig, dass die Beiträge tatsächlich von dem Unterhaltsverpflichteten gezahlt oder erstattet wurden.

3. Für diese Erhöhung des Höchstbetrages genügt es, wenn der Unterhaltsverpflichtete seiner Unterhaltsverpflichtung nachkommt.

4. Die Gewährung von Sachunterhalt (z. B. Unterkunft und Verpflegung) ist ausreichend.

Das trifft alles zu, FA meint aber, dass ich nicht erhöhen kann, weil der Arbeitgeber die Beiträge gezahlt hat und weil die Versicherungsbeiträge beim Sonderausgabenabzug von meiner Tochter bereits abgezogen wurden. Aber selbst incl. der Sonderausgaben für Kranken. und Pflegekasse liegt ihr zu versteurndes Einkommen dann bei 4.700.- Euro, es ist also auch nicht zu einem Abzug der Ausgaben gekommen, sind nur erklärt, wie das sein muss. .
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Berechnung Höchstbetrag für Unterhaltsleistung im Studium mit eigenen Einkünften

Beitrag von muemmel »

es ist also auch nicht zu einem Abzug der Ausgaben gekommen Doch, ist es. Nur beträgt die festzusetzende Steuer null Euro - mit Sonderausgaben und ohne.
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