Elterngeld für 2017 erst 2018 erhalten - Für welches Jahr angeben?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Rainer F.
Beiträge: 7
Registriert: 23. Okt 2017, 15:28

Elterngeld für 2017 erst 2018 erhalten - Für welches Jahr angeben?

Beitrag von Rainer F. »

Ein herzliches hallo in die Runde!

Ich habe von Juli bis November 2017 Elterngeld erhalten. Dieses wurde mir allerdings erst (auf einen Schlag) Mitte Januar 2018 aufs Konto überwiesen.

Muss ich das Elterngeld nun in der Steuererklärung 2017 (Bezugsjahr) oder in der von 2018 (Zahlungseingang) angeben - oder ist sogar beides möglich und ich kann es mir aussuchen?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!

MfG
Rainer
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Elterngeld für 2017 erst 2018 erhalten - Für welches Jahr angeben?

Beitrag von muemmel »

in der von 2018 (Zahlungseingang) angeben Da auch hier das "Zuflußprinzip" gilt - ja.
Rainer F.
Beiträge: 7
Registriert: 23. Okt 2017, 15:28

Re: Elterngeld für 2017 erst 2018 erhalten - Für welches Jahr angeben?

Beitrag von Rainer F. »

Dankeschön für die klare Auskunft, muemmel!
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