Hallo,
habe gerade gemerkt, dass ich für meine Frage im Steuerforum falsch sein könnte ,egal, ich versuchs mal.
Ist es richtig, dass man Kindergeld unabhängig von der Einkommenshöhe erhält?
Wenn ja, dürfte doch auch eine Erbschaft der Kinder keine Auswirkungen haben oder sehe ich das falsch? Erbschaftssteuer o.k., aber doch kein Wegfall des Kindergeldes oder?
Über eine Antwort würde ich mich freuen
Gruß
Rosina
Erbschaft der Kinder
Re: Erbschaft der Kinder
Hallo Rosina,
Genau so ist es.
Genau so ist es.
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- Registriert: 11. Apr 2010, 23:53
Re: Erbschaft der Kinder
Hallo Rosina,
1. Fall (Kind < 18 Jahre)
Dann spielen die eigenen Einkünfte des Kindes keine Rolle.
2. Fall (Kind älter gleich 18 Jahre)
Dann gibt es eine Einkommensgrenze von ca. 7.680 € (Gesetzesstand von 2005).
Erzielt das Kind Einkünfte im lfd. Jahr, die darüber sind, fällt das Kindergeld und die Kinderfreibeträge leider weg.
3. Fall (Erbschaft)
Erbschaften haben meines Wissens nach keine Auswirkung auf das Kindergeld.
1. Fall (Kind < 18 Jahre)
Dann spielen die eigenen Einkünfte des Kindes keine Rolle.
2. Fall (Kind älter gleich 18 Jahre)
Dann gibt es eine Einkommensgrenze von ca. 7.680 € (Gesetzesstand von 2005).
Erzielt das Kind Einkünfte im lfd. Jahr, die darüber sind, fällt das Kindergeld und die Kinderfreibeträge leider weg.
3. Fall (Erbschaft)
Erbschaften haben meines Wissens nach keine Auswirkung auf das Kindergeld.