Absetzen Kinderbetreuung durch Verwandte

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Markus77
Beiträge: 3
Registriert: 17. Aug 2017, 11:15

Absetzen Kinderbetreuung durch Verwandte

Beitrag von Markus77 »

Hallo zusammen!

Ich habe zwar schon einige Informationen hier im Forum gelesen und hoffe nichts übersehen zu haben. Leider habe ich noch nicht die für meinen Fall in Frage kommende Lösung gefunden.

Mir ist bekannt, dass man Kinderbetreuungskosten absetzen kann. Sowohl den Kindergarten, als auch beispielsweise Haushalts nahe Tätigkeiten (Babysitter etc.) separat. Unter Umständen ist demnach auch möglich Verwandte einzusetzen und diese „abzusetzen“ (beispielsweise Fahrtkosten). Ich würde gerne wissen wie wir dieses am besten in unserer Konstellation handhaben könnten:

Meine Frau und ich sind auf Wechselschicht, so dass es öfters vorkommen wird das in den Randzeiten keine Kita geöffnet hat und diese Zeiten hier bei uns auch nicht von einer Tagesmutter abgedeckt werden können.

Mangels Verwandten vor Ort oder Freunden mit sehr viel Freizeit bleibt mir derzeit nur die Möglichkeit die Schwiegermutter zu uns zu holen und diese in eine auf dem Markt verfügbare Ferienwohnung/Mietwohnung einzuquartieren und die Kosten hierfür zu übernehmen, zusätzlich Verpflegung und „Taschengeld“. Diese Kosten dürften wohl insgesamt bei 400-600 Euro im Monat liegen.

Die Schwiegermutter ist EU Ausländerin und lebt im EU Ausland (mit dem Auto gute 1400 km) und behält Ihre eigene Wohnung dort und wird zwischendurch auch mal unregelmäßig nach Hause fliegen/fahren. Sie ist Rentnerin (ca. 200 Euro Rente/Monat – Kein Tippfehler!), dort im Ausland dementsprechend Krankenversichert mit Minimalleistung hier.

- Kann ich nur die Fahrtkosten (auch Flüge?) oder auch die Unterbringungskosten und weiteres absetzen? Sie wird im Prinzip nichts „richtig“ verdienen.
- Oder sollte ich Ihr monatlich einen offiziellen Lohn zahlen, welchen ich dann absetzen könnte? Beispielsweise als Minijobber anzumelden und zu bezahlen.
Nachteil wären hier die monatlichen Abgaben für den Minijob und Sie müsste sich dann auch vermutlich hier anmelden – und regelmäßig wieder abmelden, inkl. der dann lästigen unnötigen Dinge wie Fernsehgebühren etc.

Für weitere Vorschläge bin ich offen, vielen Dank im voraus schon einmal
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Absetzen Kinderbetreuung durch Verwandte

Beitrag von muemmel »

Um wieviele Kinder handelt es sich denn?
Markus77
Beiträge: 3
Registriert: 17. Aug 2017, 11:15

Re: Absetzen Kinderbetreuung durch Verwandte

Beitrag von Markus77 »

Es handelt sich derzeit "nur" um ein Kind.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Absetzen Kinderbetreuung durch Verwandte

Beitrag von muemmel »

Da man für ein Kind nur max. 4.000 Euro absetzen kann, sind die Fragen ja dann weitgehend gegenstandslos. Die 4.000 Euro können übrigens auch nur zu 2/3 abgesetzt werden. Das würde sich auch durch einen Minijob nicht ändern - da sind 20 % des Lohnes absetzbar, womit man also weit unter 4.000 Euro bliebe...
Markus77
Beiträge: 3
Registriert: 17. Aug 2017, 11:15

Re: Absetzen Kinderbetreuung durch Verwandte

Beitrag von Markus77 »

Dem ist leider nicht ganz so mit den Fragen. Ich habe mich da wahrscheinlich etwas falsch ausgedrückt. Die Fragen laufen eigentlich hauptsächlich darauf hinaus welche Kosten absetzbar wären und nicht nur die theoretische Gesamthöhe von geschätzten 400-600 Euro pro Monat. Außerdem sind meiner Kenntnis nach 6000,- Euro pro Jahr möglich und davon dann 2/3, also 4000,- Euro.

Wozu ich keine Antworten finde:

- Fahrtkosten - Zählen Flüge auch hierzu oder wie wird das generell berechnet? Eine Art KM Pauschale? Oder sind Busticketquittungen nötig bzw. die Flugticketes?
- Würde die Unterkunft, sprich Miete angerechnet? Zählt da nur die Kaltmiete oder das komplette drum- herum?
- Was ist mit "Taschengeld"/Spesen und Verpflegungskosten?


Wenn die genannten Dinge beispielsweise nicht oder teilweise nicht angerechnet werden können und lediglich die Ticketpreise vom Billigflieger als Fahrtkosten gelten, wären wir nicht mehr bei >4000 Euro, sondern lediglich bei ein paar 100 Euro im Jahr. Und dann käme wiederum doch die Minijob Variante in´s Spiel.


Ich habe heute noch gelesen das auch Oma´s einen Lohn bekommen können der vom Finanzamt anerkannt wird (bei Überweisung und Vertrag). Ist dieses bei Verwandten so einfach möglich ohne Minijob oder gilt das als Schwarzarbeit ab einer bestimmten Summe?

Quelle: www.welt.de/finanzen/article1186264/Oma ... -wert.html
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Absetzen Kinderbetreuung durch Verwandte

Beitrag von muemmel »

Außerdem sind meiner Kenntnis nach 6000,- Euro pro Jahr möglich und davon dann 2/3, also 4000,- Euro. Nochmal nachgelesen: Sie haben recht.
ZdenekS
Beiträge: 1
Registriert: 14. Jan 2019, 14:19

Re: Absetzen Kinderbetreuung durch Verwandte

Beitrag von ZdenekS »

Zwei Jahre her. Wie haben Sie das Problem gelöst? Ich habe, dass gleiche Problem. Oma wird aber bei uns wohnen aber das bedeutet nicht, dass wir keine Kosten haben werden.
Antworten