Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten
Hallo,
da ich und meine Frau Berufstätig sind, passt meine Mutter nach dem Kindergarten auf unsere Kinder auf, bis meine Frau eingetroffen ist. Sie möchte auch kein entgelt, sondern nur die Fahrtkosten erstattet haben. Damit ist für sie auch einfacher ist, haben wir vereinbart dass wir das einmal jährlich machen. Nun habe ich diesen Betrag für 2014, anfang 2015 überwiesen. Leider akzeptiert das Finanzamt dies nicht, da die Überwiesung erst im Jahr 2015 stattgefunden hat.
Können wir in dieser Angelegenheit noch etwas erreichen?
MfG
da ich und meine Frau Berufstätig sind, passt meine Mutter nach dem Kindergarten auf unsere Kinder auf, bis meine Frau eingetroffen ist. Sie möchte auch kein entgelt, sondern nur die Fahrtkosten erstattet haben. Damit ist für sie auch einfacher ist, haben wir vereinbart dass wir das einmal jährlich machen. Nun habe ich diesen Betrag für 2014, anfang 2015 überwiesen. Leider akzeptiert das Finanzamt dies nicht, da die Überwiesung erst im Jahr 2015 stattgefunden hat.
Können wir in dieser Angelegenheit noch etwas erreichen?
MfG
Re: Kinderbetreuungskosten
Hi,
das ist richtig, denn hier gilt das Zu- und Abflussprinzip. Es ist in dem Jahr anzusetzen, in dem es gezahlt wurde.
MfG
das ist richtig, denn hier gilt das Zu- und Abflussprinzip. Es ist in dem Jahr anzusetzen, in dem es gezahlt wurde.
MfG
Re: Kinderbetreuungskosten
Danke,
da ich ende jahres, für das Jahr 2015, auch die Kosten überwiesen werde, hätte ich ja nun zwei Beträge für Kinderbetreuungskosten in diesem Jahr überwiesen. Kann ich die nun beide in meiner Steuererklärung 2015 angeben obwohl der Betrag was januar 2015 überwiesen wurde ja eigentlich die Fahrtkosten für 2014 decken sollten.
da ich ende jahres, für das Jahr 2015, auch die Kosten überwiesen werde, hätte ich ja nun zwei Beträge für Kinderbetreuungskosten in diesem Jahr überwiesen. Kann ich die nun beide in meiner Steuererklärung 2015 angeben obwohl der Betrag was januar 2015 überwiesen wurde ja eigentlich die Fahrtkosten für 2014 decken sollten.
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Kinderbetreuungskosten
Aber ja, sonst gäbe es doch diese Regelung gar nicht!
Lia
Lia
Re: Kinderbetreuungskosten
Aslso verjährt es nicht.
Es kann also nicht mitgeteilt werden, das ich halt einige Wochen zu spät die Überwiesung getätigt habe und man mit der Summe nichts mehr anfangen kann.
Es kann also nicht mitgeteilt werden, das ich halt einige Wochen zu spät die Überwiesung getätigt habe und man mit der Summe nichts mehr anfangen kann.
Re: Kinderbetreuungskosten
sollte machbar sein meiner Meinung nach.
Nur zwei Dinge auf Erden sind uns ganz sicher: der Tod und die Steuer.
Re: Kinderbetreuungskosten
maßgeblich ist der Zahlungszeitpunkt
In dem Jahr in dem gezahlt wurde, ist der Betrag anzugeben. Da grundsätzlich die Zahlung per Überweisung laut Gesetzt nachzuweisen ist, hat man durch den Kontoauszug einen hinreichenden Nachweis.
In dem Jahr in dem gezahlt wurde, ist der Betrag anzugeben. Da grundsätzlich die Zahlung per Überweisung laut Gesetzt nachzuweisen ist, hat man durch den Kontoauszug einen hinreichenden Nachweis.