Hi,
ich habe vor kurzem gelesen, das man mit seinem Arbeitgeber eine Gehaltsumwandlung für die Kita Kosten vereinbaren kann.
Unter Einhaltung der Rahmenbedingungen
- muß im Rahmen einer Gehaltserhöhung stattfinden
- Kita Kosten sind schriftlich bestätigt
kann dann dieser Teil aus dem Brutto bezahlt werden, als AN spare ich also darauf die Steuern.
Ich frage mich nun ob ich die Kosten für die Kita trotzdem noch absetzen kann (2/3 der Kosten bis max 4000 €) ?
ciao
Peter
Absetzbarkeit von Betreuungskosten bei Entgeltumwandlung
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Re: Absetzbarkeit von Betreuungskosten bei Entgeltumwandlung
Hallo, spontan fällt mir dazu nur ein, dass nur die Kosten die den Zuschuss des Arbeitgebers übersteigen als Sonderausgaben abgezogen werden können.