Elterngeld und spätere Versteuerung
Elterngeld und spätere Versteuerung
Guten Tag
Aufgrund dessen das alle Arbeitskollegen meines Mannes nach Bezug von Elterngeld Steuern nachzahlen mussten möchte mein Mann diese Leistung nicht in Anspruch nehmen, damit er nix nachzahlen muss später.
Folgendermaßen würde das bei uns aussehen:
- verheiratet seit April 2008.
- Mein Mann, Steuerklasse 3, berufstätig, Jahreseinkommen an die 35.000 Euro im Jahr, nimmt keine Elternzeit.
- Ich 30 Std. berufstätig, Steuerklasse 5, nehme alleinige Elternzeit, Anspruch auf Mindestsatz von 300 Euro Elterngeld lt. Elterngeldrechner.
Wie wird das nun später bei den Steuern verrechnet? Welchen Steuersatz haben wir dann überhaupt...........einen höheren weiss ich wohl - aber welchen? Mit welcher Nachzahlung ca. müssen wir rechnen wenn wir nun doch Elterngeld nehmen würden udn die 300 Euro bekommen???
Lieben Dank und Gruß
Tanja
Aufgrund dessen das alle Arbeitskollegen meines Mannes nach Bezug von Elterngeld Steuern nachzahlen mussten möchte mein Mann diese Leistung nicht in Anspruch nehmen, damit er nix nachzahlen muss später.
Folgendermaßen würde das bei uns aussehen:
- verheiratet seit April 2008.
- Mein Mann, Steuerklasse 3, berufstätig, Jahreseinkommen an die 35.000 Euro im Jahr, nimmt keine Elternzeit.
- Ich 30 Std. berufstätig, Steuerklasse 5, nehme alleinige Elternzeit, Anspruch auf Mindestsatz von 300 Euro Elterngeld lt. Elterngeldrechner.
Wie wird das nun später bei den Steuern verrechnet? Welchen Steuersatz haben wir dann überhaupt...........einen höheren weiss ich wohl - aber welchen? Mit welcher Nachzahlung ca. müssen wir rechnen wenn wir nun doch Elterngeld nehmen würden udn die 300 Euro bekommen???
Lieben Dank und Gruß
Tanja
Re: Elterngeld und spätere Versteuerung
Hallo Tanja,
so einfach ist es nicht zu rechnen. Du kannst unter Online Rechner, Einkommenersatzleistungen selber euren Steuersatz rausrechnen. Unter zu verst. Einkommen gibst du den Betrag ein, den dein Mann zu versteuern hat und unter einkommen ERsatzleistungen d. Elterngeld. Dann siehst wieviel Steuern hier im Jahr bezahlen müsst.
Gruss
so einfach ist es nicht zu rechnen. Du kannst unter Online Rechner, Einkommenersatzleistungen selber euren Steuersatz rausrechnen. Unter zu verst. Einkommen gibst du den Betrag ein, den dein Mann zu versteuern hat und unter einkommen ERsatzleistungen d. Elterngeld. Dann siehst wieviel Steuern hier im Jahr bezahlen müsst.
Gruss
Re: Elterngeld und spätere Versteuerung
Hallo
okay dankeschön, dann werde ich dort mal gucken!!!
LG
okay dankeschön, dann werde ich dort mal gucken!!!
LG
Re: Elterngeld und spätere Versteuerung
sag Bescheid, wenn ich weiter helfen kann
Gruss
Gruss
Re: Elterngeld und spätere Versteuerung
Hallo Zusammen,
ich habe gestern meine Steuererklärung erhalten und bin total enttäuscht.
Das Thema "Elterngeld/Erziehungsgeld" ist für mich ne riesen Enttäuschung und ich komme mir veräppelt vor. Wir haben 12 Monate den Mindestbetrag von 300 € bekommen. Dieser wurde mir jetzt auf mein Einkommen drauf gerechnet, und somit rutsche in einen anderen Steuersatz. Jetzt muss ich auch noch nachzahlen.
Mein SB meinte, dass genau mein Fall (sprich Mindestbetrag von 300 €) grade vor Gericht ist, da einer dagegen geklagt hat, dass der Mindestbetrag aufgerechnet wird.
Soll ich die Steuer dennoch einreichen und dann Widerspruch einlegen? Im Internet finde ich über diesen Fall nichts, denn ich würde diesen gerne Verfolgen.
Vielen Dank und LG
Bullmoose
ich habe gestern meine Steuererklärung erhalten und bin total enttäuscht.
Das Thema "Elterngeld/Erziehungsgeld" ist für mich ne riesen Enttäuschung und ich komme mir veräppelt vor. Wir haben 12 Monate den Mindestbetrag von 300 € bekommen. Dieser wurde mir jetzt auf mein Einkommen drauf gerechnet, und somit rutsche in einen anderen Steuersatz. Jetzt muss ich auch noch nachzahlen.
Mein SB meinte, dass genau mein Fall (sprich Mindestbetrag von 300 €) grade vor Gericht ist, da einer dagegen geklagt hat, dass der Mindestbetrag aufgerechnet wird.
Soll ich die Steuer dennoch einreichen und dann Widerspruch einlegen? Im Internet finde ich über diesen Fall nichts, denn ich würde diesen gerne Verfolgen.
Vielen Dank und LG
Bullmoose
Re: Elterngeld und spätere Versteuerung
Hallo Bullmoose,
du kannst Einspruch und AdV einlegen.
Frag doch dein SB voher er diese Information hat.
du kannst Einspruch und AdV einlegen.
Frag doch dein SB voher er diese Information hat.