guten abend!
ich bin 21-jähriger informatik student und habe ein kleingewerbe als programmierer angemeldet. darf ich im jahr rund 13000€ verdienen und die studienkosten (wie miete, fahrtkosten, semestergebühren, unigebühren, etc.) in höhe von etwa 5000€ absetzen, um unter den steuerfreibetrag von 8004€ zu gelangen und weiterhin kindergeld zu bekommen? ich habe gehört, dass dies nach den diesjährigen urteilen des bundesfinanzhofs möglich ist. oder gibt es irgendwie einen maximalbetrag, der nicht überschritten werden darf?
vielen dank für antworten schon jetzt
gruß lutz
Kindergeld
Re: Kindergeld
Der Gesamtbetrag der Einkünfte darf für den Bezug von Kindergeld 8004 Euro p.a. nicht übersteigen (2011). Einkünfte sind hier die Umsätze abzgl. der Werbungskosten (ohne die Berücksichtigung von Sonderausgaben). Ab 2012 entfällt diese Einkommengrenze.
Studienaufwendungen sind nach neuester Gesetzgebung wieder begrenzt abzugsfähige Sonderausgaben, auch wenn die Rechtssprechung zwischenzeitlich teilweise anders geurteilt hatte. Das heißt, du kannst die Ausgaben fürs Studium nicht von deinem Umsatz aus deinem Gewerbe abziehen, um die Einkommengrenzen einzuhalten. Ob diese Gesetzgebung einer erneuten Rechtssprechung standhalten wird, weiß man nicht. Denn vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand...
Studienaufwendungen sind nach neuester Gesetzgebung wieder begrenzt abzugsfähige Sonderausgaben, auch wenn die Rechtssprechung zwischenzeitlich teilweise anders geurteilt hatte. Das heißt, du kannst die Ausgaben fürs Studium nicht von deinem Umsatz aus deinem Gewerbe abziehen, um die Einkommengrenzen einzuhalten. Ob diese Gesetzgebung einer erneuten Rechtssprechung standhalten wird, weiß man nicht. Denn vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand...
Re: Kindergeld
Übrigens auch noch gut zu wissen sind die jeweiligen Auszahlungstermine: http://www.kindergeld-auszahlungstermin ... mine-2016/
-
- Beiträge: 190
- Registriert: 28. Feb 2012, 20:42
Re: Kindergeld
Hallo,
ganz wichtiger Hinweis zu Kindergeld: ab 2016 gibt es ohne Identifikationsnummer des Kindes und der Eltern kein Kindergeld von der Familienkasse.
Weitere wichtige Infos im folgenden Beitrag http://www.steuer-info-blog.de/allgemei ... rgeld.html
Viele Grüße
www.steuer-info-blog.de
ganz wichtiger Hinweis zu Kindergeld: ab 2016 gibt es ohne Identifikationsnummer des Kindes und der Eltern kein Kindergeld von der Familienkasse.
Weitere wichtige Infos im folgenden Beitrag http://www.steuer-info-blog.de/allgemei ... rgeld.html
Viele Grüße
www.steuer-info-blog.de