Günstigerprüfung Finanzamt differiert stark von der der Steuersoftware

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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LoverOfLife1602
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Registriert: 28. Mai 2020, 12:32

Günstigerprüfung Finanzamt differiert stark von der der Steuersoftware

Beitrag von LoverOfLife1602 »

Hallo zusammen,

hier mal eine etwas komplexere Konstellation.

Ich bin geschieden, meine beiden Töchter (14 und 17) leben seit 2019 bei mir.
Die jüngere seit Februar 2019, die ältere seit Juli 2019.
Vorher lebten beide bei ihrer Mutter, wobei die ältere am 1.7.19 von einem einjährigen Auslandsjahr zurückkam und sofort bei mir einzog statt wieder zu ihrer Mutter.

Ich habe für die jüngere Tochter in 2019 noch einen Monat lang Unterhalt bezahlt, für die ältere Tochter 6 Monate lang.
Meine Ex-Frau dagegen hat für beide Kids nur sporadisch bezahlt und es letzten Endes tatsächlich geschafft, sich gerichtlich aus Unterhaltszahlungen rauszuklagen.
Begründung war, dass ich im Verhältnis einiges mehr verdiene als sie.
Seit Juli 2019 erhalte ich Unterhaltsvorschuss für beide Töchter. Vorher war das nicht möglich, da die ältere Tochter technisch gesehen trotz ihres Auslandsaufenthalts zur Mutter gezählt wurde und sich die Ansprüche für beide Kinder somit aufhoben.

Meine Steuersoftware hat bei der Günstigerprüfung für beide Kinder jeweils einen Kinderfreibetrag von 5715,-- Euro angesetzt.
Das Finanzamt dagegen hat nur einen halben Freibetrag (3.810,-- Euro) für das jüngere Kind, und für das ältere Kind das erhaltene Kindergeld (1224,-- Euro) berücksichtigt.

Ich habe natürlich Online recherchiert und festgestellt, dass mir prinzipiell erstmal pro Kind der halbe Freibetrag pro Kind zusteht, soweit klar.
Auch habe ich herausgefunden, dass mir theoretisch die jeweils meiner Ex-Frau zustehende Hälfte des Kinderfreibetrags übertragen werden könnte (sie zahlt ja keinen Unterhalt), was ich aber beantragen müsste. Und dann wiederum habe ich die Info gefunden, dass das aber doch nicht geht, wenn man Unterhaltsvorschuss bezieht.
Die Info, dass meine Ex keinen Unterhalt zahlt (bzw. nicht mindestens 75%) hatte ich im Steuerprogramm genauso erfasst wie auch die Info, dass Unterhaltsvorschuss bezogen wird.

Davon ausgehend, dass ich wegen des Unterhaltsvorschusses keine Übertragung des gesamten Freibetrags an mich beantragen kann, wäre ich geneigt, dem Finanzamt zu glauben. Aber wie kommt die Steuersoftware auf den viel höheren Freibetrag pro Kind, der jeweils drei Viertel des Gesamtfreibetrags ausmacht?

Eine Info dazu wäre klasse, denn falls wider Erwarten die Steuersoftware doch einen triftigen Grund für ihre Berechnung hat, würde ich selbstverständlich Widerspruch einlegen.

Beste Grüße
Torsten
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