Steuerklassenwechsel für höheres Elterngeld

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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wa_hamburg
Beiträge: 1
Registriert: 10. Feb 2020, 08:09

Steuerklassenwechsel für höheres Elterngeld

Beitrag von wa_hamburg »

Hallo zusammen,

meine Frau und ich wissen seit kurzem, dass wir ein Kind erwarten. Nach etwas Recherche und Lesen von Artikeln habe ich in Erfahrung bringen können, dass man durch einen Steuerklassenwechel (derzeit beide Steuerkl. 4) in 5+3 u.U. ein höheres Elterngeld beziehen kann. Geplant ist, dass meine Frau für 12 Monate in Elternzeit gehen wird und ich die letzten zwei Monate ebenfalls zuhause sein werde (12+2).

Nun ist es jedoch so, dass es wohl eine Frist gibt. Die Steuerklasse muss mindestens 7 Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, geändert sein. Der gesetzliche Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor voraussichtlichem Geburtstermin. Somit wäre meine Frau etwa ab Mitte August in Mutterschutz. Jetzt kann die Frau jedoch freiwillig auf Teile des Mutterschutzes verzichten und beispielsweise den August noch voll arbeiten.

Wenn wir im Februar jetzt zum Finanzamt gehen und den Steuerklassenwechel beantragen und dieser somit ab März 2020 greift, hätte meine Frau noch die Monate März bis August volles Gehalt mit der neuen Steuerklasse 3, was höhere Nettobezüge für sie in dieser Zeit bedeuten würde.

Jedoch beträgt die Höhe des Elterngeldes doch 65 % bzw. 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes, oder? Bei dem durchschnittlichen Nettoeinkommen meiner Frau i.H.v. von mtl. 2.800 € wären das bei 65 % mtl. ohnehin knapp über 1.800 €, was ja der Höchstbetrag ist. Somit brauchen wir doch gar nicht über einen Steuerklassenwechsel nachdenken, oder?

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen! :)
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerklassenwechsel für höheres Elterngeld

Beitrag von muemmel »

Sie sehen das völlig richtig.
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