Kindesunterhalt
Re: Kindesunterhalt
Wie gebe ich in der Steuererklärung 2017 den Kindesunterhalt meines Mannes an, den er für seine Kinder aus vorheriger Ehe zahlt? Gar nicht. Kindesunterhalt ist nicht steuerlich absetzbar, von Ausnahmen (z. B. bei Kindern, die außerhalb der EU leben) abgesehen.
Re: Kindesunterhalt
Im letzten Satz steht doch alles: Unterhalt kann nur abgesetzt werden, wenn für das Kind KEIN Kindergeld gezahlt wird. Kindergeld mindert nämlich den Unterhalt. Und damit ist das steuerlich abgehakt...