Hallo,
ich habe eine Frage zu folgenden Fall:
Die Ehefrau arbeitet in Deutschland auf LStKl. 3 und hat hier ihren Wohnsitz. Der Ehemann hat in Deutschland weder seinen Wohnsitz noch Einkünfte in Deutschland, sondern lebt in Italien und hat Einkünfte <10.000€ aus selbstständiger Tätigkeit.
Frage:
Werden die Eheleute zusammen veranlagt und falls ja, müssen die Einkünfte des Ehemannes in der Erklärung angegeben werden?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Daniel
LStKl 3 und Ehemann im EU Ausland
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: LStKl 3 und Ehemann im EU Ausland
wie hat die Ehefrau Klasse 3 erhalten? Durch falsche Angaben?
Wenn Ehemann nicht in D lebt, hat Ehefrau kein Splitting - also Klasse 1 bzw. Einzelveranlagung.
Lia
Wenn Ehemann nicht in D lebt, hat Ehefrau kein Splitting - also Klasse 1 bzw. Einzelveranlagung.
Lia
Re: LStKl 3 und Ehemann im EU Ausland
wie hat die Ehefrau Klasse 3 erhalten? Durch falsche Angaben? Man kann Klasse 3 auch mit einem Partner im EU-Ausland bekommen: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/steuerklassen-232-ehe-lebenspartner-lebt-im-eu-ausland_idesk_PI42323_HI4734069.html
Wenn Ehemann nicht in D lebt, hat Ehefrau kein Splitting Das würde ich auch nicht so absolut sagen - wenn ein Gatte im EU-Ausland lebt, geht das trotzdem: http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/ehegattenveranlagung.html
Werden die Eheleute zusammen veranlagt und falls ja, müssen die Einkünfte des Ehemannes in der Erklärung angegeben werden? Natürlich müssen die Einkünfte des Mannes angegeben werden.
Wenn Ehemann nicht in D lebt, hat Ehefrau kein Splitting Das würde ich auch nicht so absolut sagen - wenn ein Gatte im EU-Ausland lebt, geht das trotzdem: http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/ehegattenveranlagung.html
Werden die Eheleute zusammen veranlagt und falls ja, müssen die Einkünfte des Ehemannes in der Erklärung angegeben werden? Natürlich müssen die Einkünfte des Mannes angegeben werden.