Hallo zusammen,
leider habe ich jetzt, etwa sieben Wochen nach eingetretener Bestandskraft meines Steuerbescheides für 2018 festgestellt, dass ich für jenes Steuerjahr vergessen habe, die Umzugskostenpauschale anzugeben.
Aus der Steuererklärung selbst geht hervor, dass ich aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels umgezogen bin (unter der Entfernungspauschale). Nur habe ich die Pauschale nicht explizit angegeben.
Nach BFH Urteil vom 10.02.2015, Az. IX R 18/14 führen vergessene Angaben selbst zwangsläufig nicht zu einem groben Verschulden.
Ist denn hier die Wahrscheinlichkeit als hoch anzusehen, wenn hier Antrag auf Änderung des Steuerbescheides eingereicht wird?
Vergessene Umzugskostenpauschale
Re: Vergessene Umzugskostenpauschale
In dem Urteil geht es "nachträgliches Bekanntwerden" von Tatsachen oder Beweismitteln - die Existenz der Pauschale war aber vorher schon bekannt (wenn auch nicht Ihnen). Da wird insofern nichts mehr geändert.