Hallo,
meine Frau und ich lassen uns einkommensteuerlich gemeinsam veranlagen. Jetzt hat sich folgende Frage ergeben:
Können wir trotzdem weiterhin getrennte Freistellungsaufträge behalten also 801€ pro Person? Und das quasi erst nachträglich bei der Steuererklärung dann zusammenrechnen?
Danke & Ciao,
Matthias Höller
Gemeinsame Veranlagung aber getrennte Freistellungsaufträge
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Re: Gemeinsame Veranlagung aber getrennte Freistellungsaufträge
im Prinzip ja, aber die Banken fragen bei Eheleuten nach - warum von Ihnen diese Frage?
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Re: Gemeinsame Veranlagung aber getrennte Freistellungsaufträge
Wir haben erst vor kurzem geheiratet und jeder von uns beiden hat schon seine 801€ Freistellungsaufträge bei diversen Banken, Tagesgeld und Depots für sich eingeteilt. Wir möchten uns den Aufwand sparen, jetzt da überall den Formularkrieg durchzuführen um das auf gemeinsame Freistellungsaufträge umzustellen. Bei einer Bank kam die Aussage, dass der gemeinsame Freistellungsauftrag gemacht werden müssen sobald man gemeinsam die Einkommensteuer veranlagt.schlauelia hat geschrieben: im Prinzip ja, aber die Banken fragen bei Eheleuten nach - warum von Ihnen diese Frage?
Wir sind froh dass das anscheinend nicht so ist laut Ihrer Antwort, vielen Dank für die Hilfe!
Beste Grüße