ich habe ein Verständnisproblem mit der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung.
- Meine Frau ist Arbeitnehmerin (Steuerklasse 3)
- Ich selbstständig (Steuerklasse 5 eingetragen)
Laut EStG. §46 3a trifft eine Verpflichtung zur Einkommensteuererklärung bei Steuerklassen 3+5 nur zu, wenn beide Arbeitnehmer und zusammenveranlagt sind.
Heißt das, dass ich als Selbstständiger eine getrenntveranlagte Erklärung abgeben kann und meine Frau entsprechend keine Erklärung abgeben muss (da ich ja selbstständig bin).… wenn von Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, beide Arbeitslohn bezogen haben und einer für den Veranlagungszeitraum oder einen Teil davon nach der Steuerklasse V oder VI besteuert oder bei Steuerklasse IV der Faktor (§ 39f) eingetragen worden ist;
Vielen Dank euch!
M