Verheiratet mit Steuerausländerin inkl. gemein. Kind

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Starlord
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Registriert: 21. Mai 2019, 11:54

Verheiratet mit Steuerausländerin inkl. gemein. Kind

Beitrag von Starlord »

Sehr geehrte Community,

ich trete demnächst meine erste Vollzeitstelle an und bin dann natürlich einkommenssteuerpflichtig.

Mein Problem: Ich bin mit einer US-Amerikanerin, die unter dem Nato-Truppenstatut in DE arbeitet, verheiratet und habe mit dieser ein Kind. Wir leben zu dritt in einem gemeinsamen Haushalt.

Da sie nicht einkommenssteuerpflichtig ist und wir ungefähr das gleiche verdienen wird die Einstufung in die Klassen 3/5 nicht funktionieren bzw. am Ende des Jahres zu einer deftigen Nachzahlung meinerseits führen. Eine "richtige" Steuerklasse gibt es für mich im Grunde genommen nicht, weil ich bspw. nach der Klasse 1 unverheiratet wäre und keine Kinder im eigenen Haushalt leben haben sollte, was natürlich Unfug ist.

Sei es drum. Mein zukünftiger Arbeitgeber möchte nun von mir wissen, welche Lohnsteuerklasse ich habe und welche Freibeträge für mich greifen. Ersterer ist sicher, ich bleibe in der 1. Nur hinsichtlich der Freibeträge und der Anrechnung meines Sohnes habe ich keinen blaßen Schimmer was ich da angeben soll. Meiner Einschätzung nach wäre es fair bzw. in Ordnung, wenn ich folgendes angebe:

Lohnsteuerklasse: 1
Grundfreibetrag: 9.168 für Singles
Werbungskosten-Pauschale für Arbeitnehmer: 1.000
Kinderfreibetrag: 7.620 mit dem Faktor 1

Im Grunde ist das alles mit den Regelungen der Steuerklasse 1 konform. Das einzige Problem sehe ich bei dem Faktor 1 bei der Anrechnung des Kinderfreibetrages. Ich bin durch die Heirat mit einer Steuerausländerin ja schon mehr oder minder benachteiligt, weil ich keine steuerlichen Vorteile aus der Ehe ziehen kann (bin ich ja selbst dran "Schuld", wo die Liebe eben hinfällt ;)). Andererseits sage ich mir dann, wieso darauf verzichten unseren gemeinsamen Sohn komplett auf meine Steuerkarte zu setzen, wenn meine Frau für den Fiskus quasi nicht existiert?

Das bereitet mir alles ziemlich Kopf zerbrechen, da ich keine Schwierigkeiten möchte und auch am Ende des Jahres eher was zurückhaben will, anstatt Nachzahlungen zu tätigen. Zusätzlich möchte ich es auch vermeiden dem Fiskus irgendetwas über die Einkünfte meiner Frau mitteilen zu "müssen". Meine Frau zahlt Steuern in den USA, zahlt ihre Rentenversicherung in den USA und es gibt daher glaube ich keinen rechtlichen Anspruch des Finanzamtes meiner Frau Vorschriften machen zu können.

Ich wäre allen Mitgliedern im Forum dankbar für Anregungen und Meinungen, auch wenn sie kategorisch dem widersprechen, was ich angeführt habe. Man erhält über diesen Sachverhalt sowieso keine bis wenig Informationen im Netz. Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße
Starlord
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