Einzeln oder getrennt veranlagen (Elternzeit, Elterngeld Plus)

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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JanEL
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Einzeln oder getrennt veranlagen (Elternzeit, Elterngeld Plus)

Beitrag von JanEL »

Hallo,

Ich bin im April letzten Jahres Vater geworden und hatte direkt anschließend Elternzeit für einen Monat. Für diesen Monat habe ich das Maximum an Elterngeld bekommen (1800€).
Meine Frau bleibt 2 Jahre Zuhause und bekommt Elterngeld Plus, d.h. das Geld auf die zwei Jahre gesplittet.

Ich habe gelesen und auch von anderen Eltern gehört, dass wir wohl Steuern nachzahlen müssen, Progressionsvorbehalt etc.
Als Tipp hatte ich gelesen, dass es daher sinnvoll ist, sich getrennt zu veranlagen. Dafür habe ich dann eine Software verkauft, die mir bei einmaliger Eingabe der Daten angibt ob getrennt oder zusammen besser ist.

Das Ding ist jetzt, getrennt müssten wir ca. 2500€ nachzahlen. Zusammen bekämen wir ca. 620€ zurück. Kam mir komisch vor und deshalb habe ich die Zusammenveranlagung nochmals mit Elster durchgeführt. Da kommt dann ein ähnlicher Wert für die Rückzahlung vom Finanzamt raus.

Dies widerspricht allem was ich vorher gelesen oder gehört habe. Habe ich irgendeinen groben Fehler bei der Eingabe gemacht? Oder liegt dies vielleicht am Elterngeld Plus?
In den gelesen Artikeln steht nie etwas vom Elterngeld Plus und auch meine Bekannten hatten dieses nicht beantragt.

Vielen Dank und Grüße
Jan
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einzeln oder getrennt veranlagen (Elternzeit, Elterngeld Plus)

Beitrag von muemmel »

Dies widerspricht allem was ich vorher gelesen oder gehört habe. Interessant - ich habe im Netz zigmal gelesen, dass die gemeinsame Veranlagung in aller Regel günstiger ist. Und das ist auch hier nicht weiter verwunderlich - bei getrennter Veranlagung fallen 9.000 Euro Steuerfreibetrag, die bei gemeinsamer Veranlagung von IHREM Einkommen runterkommen, denn Ihre Frau hat ja kein Einkommen, einfach so weg. Das ist eine Nachzahlung wenig verwunderlich...
JanEL
Beiträge: 2
Registriert: 16. Mai 2019, 11:00

Re: Einzeln oder getrennt veranlagen (Elternzeit, Elterngeld Plus)

Beitrag von JanEL »

Hallo.

Danke für deine Antwort.
Elterngeld fällt unter den Progressionsvorbehalt. Kann im Nachhinein also auf mein Gehalt draufgerechnet und versteuert werden. Allerdings habe ich in Erfahrung gebracht, dass dies wohl nicht zutrifft, wenn man sowieso schon den höchsten Satz an Einkommenssteuer zahlt. Dann ist eine Zusammenveranlagung wieder besser.

Grüße
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