Einkommensteuer Deutschland & Frankreich

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Thomas Mönig
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Registriert: 15. Mai 2019, 09:23

Einkommensteuer Deutschland & Frankreich

Beitrag von Thomas Mönig »

Hallo zusammen,

ich hatte gesucht aber nichts passendes zu meinem Thema gefunden.

Ich habe eine glaube ich recht spezielle Frage:

Ausgangssituation: Ich arbeite seit Juni 2016 in Frankreich, miete dort eine Wohnung in der Nähe meines Arbeitgebers, bin aber auch noch Wohnhaft in Deutschland Braunschweig. In Deutschland habe ich ein Nebeneinkommen aus selbstständiger Arbeit in Höhe von 4000 - 5000€/Jahr. In 2016 habe ich meine Einkommensteuererklärung in Frankreich pünktlich abgegeben aber bis heute! keinen Steuerbescheid erhalten. Zu erwartender Zahlbetrag ca. 2000€.

Aktuelle Situation durch das Deutsche Finanzamt: Die Dame vom Amt möchte gern von mir einen Nachweis, dass ich in 2016 meinen Lohn aus Frankreich versteuert habe. Diesen kann ich aber durch den fehlenden Steuerbescheid nicht erbringen.
Nun wird mir angedroht: "Andernfalls erfolgt eine Änderung des Bescheides für 2016 und der Arbeitslohn wird nachträglich der deutschen Steuer unterworfen."

Meine Frage wäre nun: Bedeutet das..

A: Der Arbeitslohn aus 2016 in Frankreich wird nachträglich zu Deutschen Bedingungen versteuert und muss in Deutschland nach gezahlt werden? Dadurch ergäbe sich ein höherer Zahlbetrag als der in Frankreich.

oder

B: Die bisher nicht gezahlte Steuer 2016 in Frankreich führt zu einem ca. 2000€ höherem EInkommen und das beeinflusst den Progressionsvorbehalt, woraus für mich in 2016 ein höherer Steuersatz und somit ein nachträglich leicht erhöhter Zahlbetrag resultiert?


Oder ganz einfach, kann das Deutsche Finanzamt einfach herkommen und sagen: Ok, Du hast also 2016 keine Steuern im Ausland bezahlt? Na dann zahl mal schön an uns!?


Gruß
Thomas
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