Hallo,
mal angenommen in einem Bescheid wird ein negatives Einkommen / zu versteuerndes einkommen ausgewiesen, weil
die Werbungskosten höher waren als die Einnahmen. Sonst ist nichts diesbezüglich vermerkt, nur die blanke Zahl.
Aus Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften sind ich die Feststellungsbescheide für einen bleibenden Verlustvortrag
bekannt.
Müsste so etwas nicht nun auch für das negative Einkommen ergehen, damit dies im Folgejahr berücksichtigt wird ?
Vielleicht könnte das Prozedere mal jemand erklären und was ggf. beantragt werden muss.
Viele Grüße und besten Dank.
Was bedeutet negatives Einkommen ....
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