Steuererklärung gemeinsam mit Ehepartner, obwohl sie in der Ausbildung keine Lohnsteuer zahlt?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Creative_Colors
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Registriert: 2. Apr 2019, 10:25

Steuererklärung gemeinsam mit Ehepartner, obwohl sie in der Ausbildung keine Lohnsteuer zahlt?

Beitrag von Creative_Colors »

Hallo liebe Community,

nun ist es bei uns auch soweit - die erste Steuererklärung steht an! :mrgreen: Und ich hoffe SEHR, dass mir hier jemand helfen kann! :?

Ich versuche es kurz zu formulieren:

Ich bin verheiratet, habe im Jahr 2018 zwei Jobs gehabt und erstmals auch Steuern gezahlt. Meine Frau befindet sich noch in der Ausbildung, zahlt daher keine Steuern. Zumindest wird auf ihrem elektronischen Lohnsteuerbescheid keine gezahlte Lohnsteuer angegeben. Muss ich nun bei der Steuererklärung auch das Ausbildungsgehalt meiner Frau mit angeben bzw. die Daten aus ihrem Steuerbescheid? Man kann ja, wie ich mitbekommen habe, eine gemeinsame Veranlagung vornehmen? Aber ist das in diesem Fall überhaupt sinnvoll bzw. notwendig? Oder muss ihr Gehalt mitangegeben werden, weil wir verheiratet sind?

Laut Steuersoftware würde ich nämlich - wenn ich nur die Daten aus meinen Lohnsteuerbescheid angebe - Steuern zurück erhalten. Gebe ich nun zusätzlich noch den Lohnsteuerbescheid meiner Frau an, denn sie hat ja Gehalt bezogen (aber eben keine Lohnsteuer), muss ich bzw. müssen wir allerdings sogar Steuern zurückzahlen :shock: :shock:

Dann wäre es ja fast schlauer, einfach keine Steuererklärung zu machen ?! :lol: Könnte mich diesbezüglich jemand aufklären?

RIESEN DANKE SCHONMAL IM VORAUS !!! =)


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Nachtrag:

Achso, ich weiß nicht inwiefern die äußeren Lebensumstände und deren Veränderungen im Jahr 2018 für die Lohnsteuererklärung relevant sind, aber für den Fall der Fälle möchte ich sie euch trotzdem noch kurz erläutern :-) Vielleicht gibt es da ja auch noch etwas wichtiges zu beachten :mrgreen: Falls das komplett irrelevant sein sollte, bitte ignorieren :mrgreen:

2018 war ich noch als Student eingeschrieben, hatte wie viele andere einen Nebenjob, für den ich keine Lohnsteuer abtreten musste. Seit Februar 2018 ist ein zweiter Nebenjob hinzugekommen, sodass erstmals auch Steuern einbehalten wurden. Hier fand eine Eingruppierung in Steuerklasse 6 (1. Nebenjob mit geringem Gehalt) und 1 (2. Nebenjob mit höherem Gehalt) statt. Hierzu hatten mir meine beiden Arbeitgeber geraten.

Seit Juli 2018 sind meine Partnerin und ich verheiratet. Wir wurden automatisch beide in die Steuergruppen 4 und 4 eingeteilt, was aber laut Auskunft vom Finanzamt für meine Ehefrau sowieso irrelevant wäre, da sie in der Ausbildung wie bereits erwähnt eh keine Steuern zahle. Meine Nebenjobs wurden allerdings entsprechend angepasst, sodass ich bei meinem 1. Nebenjob (mit geringem Gehalt) weiterhin in Steuerklasse 6 bleibe, mein 2. Nebenjob (mit höherem Gehalt) nun aber nach Klasse 4 versteuert wird.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Steuererklärung gemeinsam mit Ehepartner, obwohl sie in der Ausbildung keine Lohnsteuer zahlt?

Beitrag von Severina »

Da Sie Einkünfte mit Steuerklasse VI haben, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Darin sind die Einkünfte der Ehefrau (natürlich) mit anzugeben.
Alle Einkünfte wurden von den Arbeitgebern bereits an die Finanzverwaltung übermittelt - wenn Sie keine Erklärung einreichen, kommt es zur Schätzung.

Anlage Vorsorgeaufwand wird von 'Anfängern' gern vergessen (bei Nutzung einer Steuersoftware füllt die sich allerdings von allein).

Dass sich ohne die Angaben zu den Einkünften der Ehefrau eine Erstattung ergibt, liegt einfach daran, dass Sie durch die Zusammenveranlagung 2 Grundfreibeträge erhalten.

Wenn einer Ihrer Nebenjobs als echter Minijob abgerechnet würde (Voraussetzung: nicht mehr als 450 €/Monat), DANN bräuchten Sie den nicht anzugeben, weil dafür vom Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer abgeführt wird. Echte Minijobs sind für die Arbeitgeber aber teurer als die Abrechnung 'über Lohnsteuerkarte', da müssten Sie also verhandeln.

Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
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