Ich vermute mal, da der Wechsel JETZT keine Auswirkung mehr hätte, da er zu spät käme?
Wie gesagt gilt das doch nur, wenn dadurch Vorteile erlangt werden sollen. Wenn das eine Grundregel wäre, ja dann hätte man es anders formulieren müssen (etwa: Basis ist der Nettolohn der letzten 12 Monate, gerechnet mit der Steuerklasse von vor 6 Monaten).
Wie gesagt gilt das doch nur, wenn dadurch Vorteile erlangt werden sollen. Nein. Es gilt, dass die in den 12 Monaten überwiegend vorhandenen Steuermerkmale für die Berechnung zu nutzen sind. Und bei der Gattin des TE ist das unzweifelhaft, weil mehr als 6 Monate bestehend, die Steuerklasse 4.
Siehe hier: https://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html