Allg. Frage Steuererklärung nach Heirat

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Mitsushi
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Allg. Frage Steuererklärung nach Heirat

Beitrag von Mitsushi »

Hallo Forum Gemeinde,

ich bin zwiegespalten bezüglich Steuererklärung.
Uns war geht es um folgendes:

Ich habe Oktober 2018 geheiratet :D und daraufhin meine Steuerklasse zeitnah von 1 auf 3 (meine Frau von 1 auf 5) ändern lassen. Die Änderung wurde mit dem Gehalt vom Dezember wirkend. Warum wir uns dafür entschieden haben liegt (eigentlich) in der Hand; da ich mit meinen 51.000 Euro/Jahr der Mehrverdiener bin im Vergleich zu meine Frau (13.500€/Jahr). Außerdem ist Sie noch Studentin und seit August 2018 nicht mehr in ihrer Arbeit tätig.

Bisher habe ich meine Steuererklärung selbst in Papierform erstellt, weil meine Angaben relativ unkompliziert sind. ;) Nach dem heiraten wollte ich diesmal meine (unsere) Steuererklärung mit einer Software erstellen. Nun kommen wir zu meiner eigentlichen Frage...
Der Steuerberater meiner Eltern hat meinen Vater gewarnt, als er beim Smaltalk erfahren hat, dass ich meine Steuerklasse auf 3 / 5 geändert habe, dass Ich durch diese Änderung schlechter darstehe und empfohlen in den o.g. Fall (51.000€ zu 13.500€) schnellstmöglich auf 4 / 4 umzustellen. Ehrlich gesagt habe ich nicht darauf reagiert, gestern kam dann der unerwartete "Schock" :shock: nach der Eingabe unserer Daten in die Steuer-Software: erwartet habe ich nach einer groben Schätzung um die 2.500-3.000€ Rückzahlung (durch die Steuerumstellung habe ich ca. 300€ mehr Netto), zumal ich 11 Monate im Jahr 2018 noch als Steuerklasse 1 galt. Aber beim Software kam ich weit unter 1.500€... Kann das möglich sein? Okay die Frage ist relativ pauschal gestellt, aber überall im Netz liesst man davon, dass eine Umstellung auf 3 / 5 empfohlen wird wenn einer der Eherpartner der Mehrverdiener ist. Oder soll ich versuchen meine Steuerklasse (vielleicht sogar Rückwirkend) auf 4 / 4 umzustellen um mehr für das Jahr 2018 rauszubemommen?

Ich würde mich über eine baldohe Antwort von euch freuen.
muemmel
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Re: Allg. Frage Steuererklärung nach Heirat

Beitrag von muemmel »

überall im Netz liesst man davon, dass eine Umstellung auf 3 / 5 empfohlen wird wenn einer der Eherpartner der Mehrverdiener ist. Tja, viel seltener liest man, dass das völlig schnuppe ist: Egal, ob 4/4 oder 3/5, am Ende, nach der Steuererklärung, kommt immer die gleiche festzusetzende Steuer raus - die richtet sich nämlich nach den Einkommensteuertabellen und nicht nach der Steuerklasse.
Oder soll ich versuchen meine Steuerklasse (vielleicht sogar Rückwirkend) auf 4 / 4 umzustellen um mehr für das Jahr 2018 rauszubemommen? Nein - siehe oben.
Mitsushi
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Re: Allg. Frage Steuererklärung nach Heirat

Beitrag von Mitsushi »

Erst einmal Danke für die schnelle Antwort. :)
Richtig, letzendlich kommt es nicht direkt auf die Steuerklasse an, sondern den gezahlten (oder nicht gezahlten) Steuern.
muemmel
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Re: Allg. Frage Steuererklärung nach Heirat

Beitrag von muemmel »

und seit August 2018 nicht mehr in ihrer Arbeit tätig. Tipp für 2019: Wenn Ihre Frau ein ganzes Kalenderjahr nicht arbeitet und auch keine Lohnersatzleistungen (wie etwa Elterngeld) bezieht, entfällt die Pflicht zur Steuererklärung. Wenn Sie das ganze Jahr in Klasse 3 waren, lohnt es sich, durchzurechnen, ob man dann besser KEINE Erklärung abgibt.
Mitsushi
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Re: Allg. Frage Steuererklärung nach Heirat

Beitrag von Mitsushi »

muemmel hat geschrieben: 5. Mär 2019, 14:41 Tipp für 2019: Wenn Ihre Frau ein ganzes Kalenderjahr nicht arbeitet und auch keine Lohnersatzleistungen (wie etwa Elterngeld) bezieht, entfällt die Pflicht zur Steuererklärung. Wenn Sie das ganze Jahr in Klasse 3 waren, lohnt es sich, durchzurechnen, ob man dann besser KEINE Erklärung abgibt.
Danke für den Tipp!
Sie wird höchstwahrscheinlich nur in den Semesterferien geringfügig jobben, also wenn es hoch kommt 1.000-2.000 Euro.
muemmel
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Re: Allg. Frage Steuererklärung nach Heirat

Beitrag von muemmel »

Sie wird höchstwahrscheinlich nur in den Semesterferien geringfügig jobben, also wenn es hoch kommt 1.000-2.000 Euro. Das (kurzfristige Beschäftigung) genügt aber, um eine Steuererklärungspflicht auszulösen - das ist steuerpflichtiger Lohn. Klüger wäre ein pauschal versteuerter Minijob (dies vorher mit dem AG klären!) - der wäre steuerlich gesehen kein Einkommen.
schlauelia
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Re: Allg. Frage Steuererklärung nach Heirat

Beitrag von schlauelia »

wenn für 2018 angeblich eine Nachzahlung rauskommt, wude etwas falsch eingegeben: bei 11 Monaten Klasse 1 kann das nicht sein!

Doch eher in Papierform abgeben, wenn man mit einem Programm überfordert ist -oder mal alles in Ruhe eingeben!

Lia
Severina
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Re: Allg. Frage Steuererklärung nach Heirat

Beitrag von Severina »

schlauelia hat geschrieben: wenn für 2018 angeblich eine Nachzahlung rauskommt, wude etwas falsch eingegeben: bei 11 Monaten Klasse 1 kann das nicht sein!

Doch eher in Papierform abgeben, wenn man mit einem Programm überfordert ist -oder mal alles in Ruhe eingeben!

Lia
Ich lese den TE so, dass er 2.500- 3.000 € Erstattung erwartet hat, aber mit der Steuersoftware weniger als 1.500 € Erstattung rauskam.

Wie kam denn die erwartete Erstattung zustande - wie hoch sind ihre Werbungskosten?
reckoner
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Re: Allg. Frage Steuererklärung nach Heirat

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Richtig, letzendlich kommt es nicht direkt auf die Steuerklasse an, sondern den gezahlten (oder nicht gezahlten) Steuern.
Wie ist denn das gemeint?
Denn es kommt nicht auf die Steuerklassen an, und auch nicht auf gezahlte Steuern. Die Steuern sind nämlich am Ende (=Steuerbescheid) immer gleich, egal welche Steuerklassen gewählt wurden oder wie hoch die abgeführte Lohnsteuer war.
Grundsatz: Steuerklassen gewähren allenfalls einen Zeitvorteil, der Betrag bleibt hingegen gleich.
Ich lese den TE so, dass er 2.500- 3.000 € Erstattung erwartet hat, aber mit der Steuersoftware weniger als 1.500 € Erstattung rauskam.
Hatte ich auch so verstanden. Aber wie passt dann die Aussage des Steuerberaters dazu? Oder meinte er das volle Jahr, also 2019?

Stefan
hoerbb
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Re: Allg. Frage Steuererklärung nach Heirat

Beitrag von hoerbb »

Hallo an alle!
Ich hänge mich hier mal mit rein, da mein Anliegen quasi identisch ist.
erwartet habe ich nach einer groben Schätzung um die 2.500-3.000€ Rückzahlung (durch die Steuerumstellung habe ich ca. 300€ mehr Netto), zumal ich 11 Monate im Jahr 2018 noch als Steuerklasse 1 galt. Aber beim Software kam ich weit unter 1.500€... Kann das möglich sein?
Gibt es hierzu bereits ein Ergebnis? Wie hoch ist Deine Rückzahlung ausgefallen?

Das "Problem" liegt meines Erachtens an der Berechnung der Lohnsteuer. Hierzu geben verschieden Seiten verschiedene Ergebnisse aus. Bei uns sieht die Situation der ersten Steuererklärung nach Heirat so aus: Verdienst 48000/2000 (Sie/Er). Damit gibt es laut https://www.lohnsteuer-kompakt.de/rechner/veranlagungsrechner (Kirchensteuer/BaWü) eine Ersparnis von ~4500€ bei Zusammenveranlagung. Auf ähnliche Weise dürfte auch das Ergebnis des Thread-Erstellers zustande gekommen sein. Der Haken liegt aber bei der Einkommensteuer. Diese wird auf der vorherigen Seite für die 48000 mit 11600 angenommen (Einzelveranlagung). Dies ist im übrigen auch der Wert, der nach § 32a EStG rauskommt. In Wirklichkeit wurden aber lediglich ~8600€ Lohnsteuer bezahlt (was z.B. auch bei Berechnung über: https://www.brutto-netto-rechner.info/ rauskommt). Dies erklärt letztlich die Diskrepanz zwischen der erhofften und der realen Rückzahlung nach der Heirat.

Kann vielleicht jemand erklären, wie denn nun die Lohnsteuer richtig berechnet wird? Vielleicht ist mir auch der Unterschied zwischen Lohn- und Einkommensteuer nicht ganz klar. Aber der Arbeitgeber sollte die Lohnsteuer ja auch nach § 32a EStG berechnen/abführen, oder nicht?
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Allg. Frage Steuererklärung nach Heirat

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Kann vielleicht jemand erklären, wie denn nun die Lohnsteuer richtig berechnet wird?
Beide Rechnungen sind korrekt (die der Lohnsteuer nur ungefähr, aber die Abweichungen sind in der Regel marginal).
Vielleicht ist mir auch der Unterschied zwischen Lohn- und Einkommensteuer nicht ganz klar.
Das sicher (weil du in beiden Fällen mit 48000 Euro rechnest).

Lohnsteuer: Berechnet der Arbeitgeber, dabei berücksichtigt er - weil es in die Tabellen eingearbeitet ist - die Steuerklassen, die Sonderausgaben (Sozialversicherungsbeiträge) und den Arbeitnehmerpauschbetrag, je nach dam auch noch weitere Dinge (etwa den Kinderfreibetrag).

Einkommensteuer: Berechnet das Finanzamt, Grundlage ist aber nicht der Bruttolohn sondern das zu versteuernde Einkommen (zvE), das ist der Bruttolohn abzüglich der zu Lohnsteuer genannten Dinge (grob gesagt, es gibt natürlich noch allerhand Besonderheiten).

Und Achtung, es gibt sowohl Lohnsteuertabellen als auch Einkommensteuertabellen, und die sind aus oben genannten Gründen nicht identisch, also nicht verwechseln.

Stefan
hoerbb
Beiträge: 2
Registriert: 15. Mär 2019, 21:18

Re: Allg. Frage Steuererklärung nach Heirat

Beitrag von hoerbb »

Falls das hier noch jemanden interessiert: wir haben mittlerweile unseren Steuerbescheid und bekommen ~ 4500€ (den erhofften Betrag) zurück. Das Berechnungsproblem lag nicht an der festgesetzten Lohnsteuer, sondern an Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen), die bei der ursprünglichen Eingabe versäumt, aber vom Finanzamt korrigiert wurden.
Severina
Beiträge: 1247
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Allg. Frage Steuererklärung nach Heirat

Beitrag von Severina »

Edit: Jetzt habe ich nicht gesehen, dass hier nur eine Rückmeldung erfolgt ist und nicht eine neue
Frage gestellt wurde - aber ich lasse es einfach mal stehen
.


Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. In bestimmten Fällen entspricht
diese Vorauszahlung der Einkommensteuer genau.

Die Steuerklassenwahl wirkt sich auf die Berechnung der Lohnsteuer aus - und nur auf diese.

Die Einkommensteuer ist immer gleich hoch, völlig egal, welche Steuerklassen vorher gewählt wurden.

Wenn der Einkommensunterschied der beiden Eheleute oder Partner sehr hoch ist und der mit dem
höheren Einkommen StKl III hat, dann ist der Vorteil dieses Partners durch Steuerklasse III viel größer
als der Nachteil des Partners mit StKl V. 'Dies wird durch Nachzahlung ausgeglichen. Unterjährig hatte man dafür
den Vorteil, über mehr Geld monatlich zunächst verfügen zu können - man hat sich beim Staat zinslos Geld
geliehen.

Hätte man die Steuer durch Steuerklasse III/V mit Faktor 'ganz genau' verteilt, dann käme es nicht zu einer
Nachzahlung - man hätte das, was im anderen Fall nachgezahlt werden muss, aber dann schon unterjährig
gar nicht erst ausgezahlt bekommen.

Nimmt der Partner mit dem niedrigeren Einkommen die Steuerklasse V oder hat nur ein Partner Einkommen,
behält aber dennoch Klasse IV - dann kommt es zur Erstattung. Man hat dann unterjährig dem STaat einen
zinslosen Kredit gewährt.

Ich kenne ein Paar, die die letzte Möglichkeit (nur einer arbeitet mit Steuerklasst IV) ganz bewusst gewählt
haben: Die bekommen jedes Jahr eine Erstattung von ~ 6.000 €, das ist ihnen lieber als jeden Monat 500 €
mehr zu haben, weil sie es dann einfacher finden, diesen Betrag einfach wegzulegen. Ist halt so, Menschen
haben unterschiedliche Ansichten.
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