Steuererklärung im Trennungsjahr

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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enno1
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Steuererklärung im Trennungsjahr

Beitrag von enno1 »

Zum Sachverhalt:
Männlich
01.01.2018 ins Gästezimmer gezogen
14.02.18 offiziell Trennungsjahr begonnen
01.05.2018 ausgezogen
Steuerklassenänderung in der zeit von 3/5 auf 4/4
Wie mache ich jetzt die Steuererklärung ? Bis jetzt habe ich diese immer mit einem Programm gemacht.Zusammenveranlagung.
Da die Gegenpartei noch verärgert ist und auch nicht ihre neuen Kosten preisgeben will, was ich auch nicht will, weis ich nicht wie ich das jetzt ohne sie machen kann.
Bei mir sind auch Umzugskosten, Neuanschaffung, anderer Arbeitsweg, Unterhalt für ein Kind, Trennungsgeld für die Frau, Kredit fürs Auto der Frau, RA Kosten etc. möglicherweise ansetzbar. Wenn ich das mit ihr gemeinsam mache würde sie ja davon provitieren. Das ist ja sicher nicht richtig oder ? Wie macht mann das jetzt . Gerecht und unkompliziert. Ohne sie oder muss ich das mit ihr zusammen machen?
Severina
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Re: Steuererklärung im Trennungsjahr

Beitrag von Severina »

Sie MÜSSEN das nicht mit ihr zusammen machen - es wäre aber sinnvoll, sich diesbezüglich zusammenzuraufen, denn die Steuerbelastung bei getrennter Veranlagung ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit höher als bei der für 2018 möglichen Zusammenveranlagung.
enno1
Beiträge: 7
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Re: Steuererklärung im Trennungsjahr

Beitrag von enno1 »

Das würde bedeuten das wir alle Kosten offenlegen müssen und Sie auch an meinen Kosten beteiligt wäre und ich an ihren? Der Gewinn wird ja dann durch zwei geteilt werden müssen oder ?
Wir stehen ja kurz vor der Scheidung und dem Fakt das sie mit Sicherheit auch nachehelichen Unterhalt haben will. Alles bissl blöd.
Severina
Beiträge: 1279
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Re: Steuererklärung im Trennungsjahr

Beitrag von Severina »

Mir ist nicht so recht klar, was an der 'Offenlegung der Kosten' so schlimm wäre - so sehr kann sich das doch im Vergleich zu den Vorjahren nicht geändert haben?

Aber nochmals: Sie MÜSSEN nicht, Sie können auch die getrennte Veranlagung wählen, dann schenken Sie dem Staat halt wahrscheinlich unnötigerweise Geld, das ist Ihrer beider Entscheidung. Um dies zu vermeiden, müssen Sie die emotionalen Verstrickungen einmalig aus der Sache heraushalten, ob das klappen wird, wissen Sie besser als die Forumsmitglieder.

Sie können die Aufteilung der Steuerschuld beantragen - dafür sollten Sie aber bei Erstellung der Erklärung sauber arbeiten und alles richtig als Ausgaben des Ehemanns oder der Ehefrau eintragen.

Eine Aufteilung des Gewinns erfolgt nicht. Der Gewinn Ihres Unternehmens bleibt Ihrer, die 'Zweiteilung' erfolgt nur fiktiv durch die Anwendung der Splittingtabelle.
enno1
Beiträge: 7
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Re: Steuererklärung im Trennungsjahr

Beitrag von enno1 »

Vielen Dank erstmal. ich werde sehen ob sie einwilligt.
Wenn ich meinen Unterhalt als Ausgabe eintrage muss sie diesen dann doch sicher als Einnahme eintragen. Trennungs- und Kindesunterhalt. ist das überhaupt relevant und sinnvoll oder ein muss ?
schlauelia
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Re: Steuererklärung im Trennungsjahr

Beitrag von schlauelia »

wenn Splitting kann der Trennungsunterhalt nicht angegeben werden - nur bei Einzelveranlagung!
enno1
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Re: Steuererklärung im Trennungsjahr

Beitrag von enno1 »

Das bedeutet dass ich meine Kosten nicht ansetzen kann?
Severina
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Re: Steuererklärung im Trennungsjahr

Beitrag von Severina »

Den Kindesunterhalt können Sie sowieso nicht ansetzen, den Trennungsunterhalt - wie schon geschrieben - nur bei Einzelveranlagung, dafür bekommen Sie bei der Zusammenveranlagung den Splittingvorteil. Muss man berechnen, was günstiger ist.
enno1
Beiträge: 7
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Re: Steuererklärung im Trennungsjahr

Beitrag von enno1 »

Leider habe ich gerade die Nachricht bekommen dass die Gegenpartei keine Steuererklärung mit mir machen will. Auch wenn sie drauf zahlen muss.
enno1
Beiträge: 7
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Re: Steuererklärung im Trennungsjahr

Beitrag von enno1 »

Nach dem Besuch bei der Steuerhilfe ist meine noch Frau nun bereit die Steuererklärung mit mir zu machen.
Vorraussetzung ist der Eintritt im Steuerhilfeverein und der Nachteilsausgleich.Sowie desweiteren nur ihre Kontonummer bei der Steuererklärung.

Kann mir jemand sagen wie man das formiliert ohne mir selbst wieder einen Nachteil zu schaffen. Das ich den Nachteilsausgleich machen muss ist mir klar, nur nicht wie das abläuft. Ich hatte gedacht Auszahlung durch zwei und dann ist gut ?
schlauelia
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Re: Steuererklärung im Trennungsjahr

Beitrag von schlauelia »

es gibt nur wenige Trennungen, die ohne Probleme laufen und gerade beim Geld hört nicht nur die Freundschaft auf!

Mein Tipp: suchen Sie sich einen Steuerberater, der das, was die "Steuerhilfe" Ihrer Frau macht, überprüft und die für Sie richtige, optimale Aufteilung berechnet!

Lia
enno1
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Re: Steuererklärung im Trennungsjahr

Beitrag von enno1 »

Die Steuererklärung soll ja nun zusammen stattfinden. Das bedeutet gemeinsam veranlagen. Worüber ich halt nichts weiß ist dass Schreiben zum NachteilsAusgleich.
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