Steuererklärung / zuständiges Finanzamt / Umzug

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
hfgl
Beiträge: 1
Registriert: 7. Jan 2019, 15:49

Steuererklärung / zuständiges Finanzamt / Umzug

Beitrag von hfgl »

Guten Tag Community,


Da ich dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuererklärung selber mache, stehe ich momentan vor einem kleinen Problem.
Ich habe bis zum 15.01.2018 in Niedersachsen gearbeitet und seit dem 01.02.2018 eine Ausbildung in Hamburg angefangen.
Leider hatte ich ziemlich viel Pech und musste 3 mal innerhalb von einem Jahr umziehen, sodass ich mich bis heute nicht anmelden konnte.
Seit dem 01.01.2019 habe ich eine eigene Wohnung und werde mich in den nächsten 2 Wochen anmelden.

Im Internet habe ich bis jetzt nur dieses gefunden.
"Normalerweise ist nach einem Umzug immer das Finanzamt für einen zuständig, das am neuen Wohnort ansässig ist. Das ist aber erst dann so, wenn das Amt darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Andernfalls kann es vorkommen, dass die letzte Steuererklärung noch vom Amt des letzten Zuständigkeitsbereichs bearbeitet wird."

Meine Frage ist:
Welches Finanzamt ist für mich zuständig und gibt es in diesem Fall noch andere Sachen, die ich beachten muss/sollte?


Mit freundlichen Grüßen und einen schönen Start in die Woche!
Severina
Beiträge: 1247
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Steuererklärung / zuständiges Finanzamt / Umzug

Beitrag von Severina »

Wieso konnten Sie sich nicht ummelden - an sich hätten Sie sich doch in jeder Wohnung anmelden müssen?

Sei's drum, melden Sie sich an, geben Sie die Steuererklärung am aktuellen Wohnsitzfinanzamt ab und geben
Sie in der Erklärung im dafür vorgesehenen Feld (1. Seite Mantelbogen ganz oben) die letzte Steuernummer an.

Wenn Sie eine Erstattung erwarten, dann
- schreiben Sie das bisherige Finanzamt unter ihrer alten Steuernummer an und teilen diesem mit, dass Sie
umgezogen sind und welches FA jetzt zuständig ist und
- schreiben Sie das neue Finanzamt an, teilen diesem mit, dass Sie jetzt in dessen Bezirk wohnen, welches
Finanzamt unter welcher Steuernummer bisher zuständig war und dass Sie das andere FA auch informiert
haben
dann wird Ihre Akte schon mal abgegeben und eine neue Steuernummer zugeteilt und es geht nach Abgabe
der Erklärung schneller mit der Veranlagung.
Antworten