Hallo,
ich habe eine Frage zum Verlustvortrag für folgenden Situation:
- festgestellter Verlustvortrag für 2015: rund EUR 10.000
- Einkünfte 2016 rund EUR 15.000, davon rund EUR 3.000 Werbungskosten (Referendariat nach Jurastudium)
- Einkünfte 2017 rund EUR 15.000, davon rund EUR 10.000 Werbungskosten (Referendariat nach Jurastudium)
- ab 2018 deutlich höhere Einküfte (erster "richtiger" Job)
Frage: Ist es möglich, die EUR 10.000 Verlustvortrag erst im Jahr 2018 (erster "richtiger" Job) zu "verrechnen" und falls ja, wie ist in der Steuererklärung vorzugehen? Oder werden die EUR 10.000 Verlustvortrag aus 2015 durch die in 2016 und 2017 erzielten Einkünfte "verbraucht"? Sehe ich es richtig, dass man die EUR 10.000 Verlustvortrag aus 2015 besser mit dem ersten höheren Gehalt aus 2018 verrechnen sollte, da in 2016/2017 die Steuerlast wegen geringer Einkünfte ohnehin gering ist?
Verlustvortrag
-
- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Verlustvortrag
nein, der Verlustvortrag wird zwingend in 2016 verbraucht - kein Wahlrecht!
Re: Verlustvortrag
Sehe ich es richtig, dass man die EUR 10.000 Verlustvortrag aus 2015 besser mit dem ersten höheren Gehalt aus 2018 verrechnen sollte Besser wäre es schon - es geht aber schlichtweg nicht. Der Verlust wandert immer ins Folgejahr.