Steuererklärung: Abfindung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Buchmacher
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Steuererklärung: Abfindung

Beitrag von Buchmacher »

Hallo zusammen,

ich erhielt im Jahr 2017 eine Abfindung und habe hierzu mehrere Fragen. Falls ich mit dem Thema im falschen Bereich bin, dann bitte einfach verschieben.

Nachfolgend der Sachverhalt:

Ich war bis 30.04.2017 bei meinem alten AG und ab 01.05.17 bei meinem neuen AG angestellt.

Von meinem alten AG erhielt ich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung und die jährliche Sonderzahlung in Form von 2 Monatsgehältern.

Diese wurden mir im Juni 2017 ausgezahlt und mit Steuerklasse des versteuert.

Bei der Abfindung wurde die 1/5-Regelung angewandt.

Das Entgelt meines neues Arbeitsverhältnis wurde von Beginn an (05/17) mit Steuerklasse 1 versteuert).

Für das Jahr 2017 habe ich nun 3 Lohnsteuerbescheinigungen:

01-04/17: Lohnsteuerbescheinigung des alten AG für monatl. Entgelt

05-06/17: Lohnsteuerbescheinigung des alten AG für Abfindung und jährliche Sonderzahlung (s.o.)

05-12/17: Lohnsteuerbescheinigung des neuen AG monatl. Entgelt

Nun zu meinen Fragen:

1. Bei einer Abfindung besteht Abgabepflicht für eine Steuererklärung, richtig? (unabhängig von 1/5-Regelung)
2. Wo muss ich den Bruttobetrag der Abfindung in der Steuererklärung eintragen? (In Anlage N Zeile 19 kann ja nicht sein, da die 1/5-Regelung angewandt wurde).
3. Die jeweiligen Bruttoarbeitslöhne laut Lohnsteuerbescheinigung muss ich zusammenrechnen und trage ich in Anlage N Zeile 3 ein, richtig?

Zudem habe ich noch eine Frage zu den Vorsorgeaufwendungen:

Kann ich den Zusatzbeitrag zur KV absetzen? Wenn ja wo muss ich diesen eintragen? Oder ist dieser bereits unter Anlage N Zeile 25 berücksichtigt?

Und noch eine generelle Frage:

Wie geht die Anrechnung der Werbungskostenpauschale ohne Abgabe einer Steuererklärung vonstatten?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung: Abfindung

Beitrag von muemmel »

1. Falsch. Es besteht keine grundsätzliche Pflicht zur Steuererklärung, aber halt dann, wenn die Fünftelregelung angewandt wurde. D. h., Sie sind ordentlich verspätet und riskieren entsprechend einen Verspätungszuschlag.
2. In Zeile 18 (mit Fünftelregelung wäre es übrigens Zeile 17 gewesen).
3. Hat man Ihnen irgendwie ein gefälschtes Formular untergeschoben? In Zeile 3 kommt die Steuernummer. Der Bruttolohn kommt in Zeile 6.

Vorsorgeaufwand: Wieder die Sache mit dem gefälschten Formular: Bei mir steht in Anlage N, Zeile 25, eindeutig "Beigefügte Anlage(n) N-AUS"... Die Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 17, würde hingegen passen.

Wie geht die Anrechnung der Werbungskostenpauschale ohne Abgabe einer Steuererklärung vonstatten? Durch Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
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