Häusliches Arbeitszimmer/Hausverkauf

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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roettgerst
Beiträge: 2
Registriert: 12. Jul 2018, 21:36

Häusliches Arbeitszimmer/Hausverkauf

Beitrag von roettgerst »

Hallo,

Habe leider nichts über Google oder der Suche hier gefunden.

Ich arbeite jeden 2. von zu Hause aus und mein Arbeitsplatz in der Firma ist durch meinen gegen Partner (anderen Rhythmus) besetzt. Bedingt dadurch kann ich mein häusliches Arbeitszimmer absetzen was ich auch die letzten 2 Jahre gemacht habe.

Wir haben unser Haus 2014 im Dezember gekauft, wollen es jetzt verkaufen und werden vermutlich Gewinn machen.

Muss ich aufgrund des Arbeitszimmers irgendwas beim Finanzamt angeben? Bzw. muss ich dann etwas Bezahlen? Hab ich jetzt einen Nachteil dadurch.



Über jede Info würde ich mich sehr freuen.

Danke

Grüße
roettgerst
Beiträge: 2
Registriert: 12. Jul 2018, 21:36

Re: Häusliches Arbeitszimmer/Hausverkauf

Beitrag von roettgerst »

Habe diesen Artikel im jetzt gefunden. Ich denke das ich also keinen Nachteil durch Mark häusliches Arbeitszimmer haben sollte.

Quelle:
https://www.experten.de/2018/06/15/keine-spekulationssteuer-auf-haeusliches-arbeitszimmer/

„Auch wenn zuvor für ein häusliches Arbeitszimmer Werbungskosten abgesetzt wurden, bleibt der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum in vollem Umfang steuerfrei, entschied das Finanzgericht Köln.

Innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist verkauften die Kläger ihre selbst bewohnte Eigentumswohnung. Sie hatten in den Jahren zuvor den Abzug von Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von 1.250 Euro erfolgreich geltend gemacht.

Den auf das Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinn von 35.575 Euro wollte das Finanzamt versteuern, da insoweit keine steuerfreie eigene Wohnnutzung im Sinne von § 23 Absatz 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorliegt.

Ein häusliches Arbeitszimmer führt nicht zu einer anteiligen Besteuerung des Veräußerungsgewinns, weil es kein selbstständiges Wirtschaftsgut darstellt, entschied das Finanzgericht Köln. Auch steht eine Besteuerung im Wertungswiderspruch zum generellen Abzugsverbot von Kosten für häusliche Arbeitszimmer in § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 1 EStG.

Urteil vom 20. März 2018 (Finanzgericht Köln, 8 K 1160/15)“

Falls noch wer weitere Infos hat, gern weitergeben.

Danke
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