Zwei Arbeitgeber - Steuerklassen 6 wurde nicht beachtet - Nachzahlung m.E. zu hoch
Zwei Arbeitgeber - Steuerklassen 6 wurde nicht beachtet - Nachzahlung m.E. zu hoch
Hallo,
meine normale Steuerklasse ist 1. Ich habe aber zwei Jobs bei unterschiedlichen AG - also habe ich für den zweiten Job StKl. 6 und muss eine Erklärung abgeben. Das wurde bei der Steuerabführung 2017 durch meine AG aber nicht beachtet. Für den zweiten Job wurden gar keine Steuern abgeführt. Somit bin ich nach meiner Pflichtveranlagung (-ESt.-Erklärung) also Steuerschuldner und muss eine Nachzahlung leisten... soweit so (un)gut .
Aber wenn ich im Internet einen Brutto-Netto-Rechner anstrenge, ergibt die Summe der EStn. für die einzelnen Jobs bei jeweils korrekter StKl., wie ich sie auch in der ESt.-Erkl. angegeben habe, andere Zahlen, als ich in der Summe angezeigt bekomme bzw. in meinem Bescheid (entspricht Elster-Veranlagung) steht. Und die Abweichnung liegt bei ca. 1000 €...ist also nicht marginal.
Also konkret:
In Job 1 habe ich 19.680 € AN-Brutto/ Jahr (St.Kl. 1)
in Job 2 habe ich 10.774 € AN-Brutto/Jahr (St.Kl. 2) und sonst keine weiteren Einnahmen.
In der Veranlagung und im Bescheid wurden mir für Versorgungsaufwände, Werbungskosten etc. i.H.v. etwa 6200,- erlassen, sodass 24.213 € besteuert wurden.
Der Netto-Brutto Rechner sagt mir (incl. Soli.) für:
Job 1: 1433 € ESt.
Job 2: 1282 € ESt. (bei St.Kl. 6)
summiert ergibt das grob gerundet 2700 €. Und ich würde erwarten, dass ich die 1282,- € nachzahlen muss. Für Job 1 wurde ja korrekt abgeführt.
Elster hat mir aber über 3700,-€ ESt.+Soli festgesetzt. Und ich soll etwa 2500,- nachzahlen!
Außerdem soll ich auch vierteljährliche Vorauszahlungen leisten.
Nun möchte ich Widerspruch einlegen -zumindest gegen die Vorauszahlung, da es ja nur ein Versehen der Lohnbuchhaltung war und nun regelmäßig korrekt gezahlt werden wird. Aber die Gesamtsumme wurmt mich auch und ich würde ungern über 1000 € verschenken!
Hoffe auf kompetente Hilfe. Vielen Dank dafür im Voraus.
MfG koda
meine normale Steuerklasse ist 1. Ich habe aber zwei Jobs bei unterschiedlichen AG - also habe ich für den zweiten Job StKl. 6 und muss eine Erklärung abgeben. Das wurde bei der Steuerabführung 2017 durch meine AG aber nicht beachtet. Für den zweiten Job wurden gar keine Steuern abgeführt. Somit bin ich nach meiner Pflichtveranlagung (-ESt.-Erklärung) also Steuerschuldner und muss eine Nachzahlung leisten... soweit so (un)gut .
Aber wenn ich im Internet einen Brutto-Netto-Rechner anstrenge, ergibt die Summe der EStn. für die einzelnen Jobs bei jeweils korrekter StKl., wie ich sie auch in der ESt.-Erkl. angegeben habe, andere Zahlen, als ich in der Summe angezeigt bekomme bzw. in meinem Bescheid (entspricht Elster-Veranlagung) steht. Und die Abweichnung liegt bei ca. 1000 €...ist also nicht marginal.
Also konkret:
In Job 1 habe ich 19.680 € AN-Brutto/ Jahr (St.Kl. 1)
in Job 2 habe ich 10.774 € AN-Brutto/Jahr (St.Kl. 2) und sonst keine weiteren Einnahmen.
In der Veranlagung und im Bescheid wurden mir für Versorgungsaufwände, Werbungskosten etc. i.H.v. etwa 6200,- erlassen, sodass 24.213 € besteuert wurden.
Der Netto-Brutto Rechner sagt mir (incl. Soli.) für:
Job 1: 1433 € ESt.
Job 2: 1282 € ESt. (bei St.Kl. 6)
summiert ergibt das grob gerundet 2700 €. Und ich würde erwarten, dass ich die 1282,- € nachzahlen muss. Für Job 1 wurde ja korrekt abgeführt.
Elster hat mir aber über 3700,-€ ESt.+Soli festgesetzt. Und ich soll etwa 2500,- nachzahlen!
Außerdem soll ich auch vierteljährliche Vorauszahlungen leisten.
Nun möchte ich Widerspruch einlegen -zumindest gegen die Vorauszahlung, da es ja nur ein Versehen der Lohnbuchhaltung war und nun regelmäßig korrekt gezahlt werden wird. Aber die Gesamtsumme wurmt mich auch und ich würde ungern über 1000 € verschenken!
Hoffe auf kompetente Hilfe. Vielen Dank dafür im Voraus.
MfG koda
-
- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Zwei Arbeitgeber -Steuerklassen 6 wurde nicht beachtet -Rückzahlung m.E. zu hoch
vergleichen Sie die Bruttobeträge + alle Abzüge im Bescheid mit den Lohnsteuerbescheinigungen...
Die Probe über Brutto-Netto-Rechner hilft nicht, um die Nachzahlung 2017 zu bekommen!
Wenn in 2018 die Steuerklassen 1 + 6 richtig vom Arbeitgeber angewendet wurden, sollten Sie dies dem FA nachweisen - evtl. werden dann die Vorauszahlungen herabgesetzt oder gar auf 0,-- gesetzt! Der Rechtsbehelf heißt Einspruch -nicht Widerspruch.
Lia
Die Probe über Brutto-Netto-Rechner hilft nicht, um die Nachzahlung 2017 zu bekommen!
Wenn in 2018 die Steuerklassen 1 + 6 richtig vom Arbeitgeber angewendet wurden, sollten Sie dies dem FA nachweisen - evtl. werden dann die Vorauszahlungen herabgesetzt oder gar auf 0,-- gesetzt! Der Rechtsbehelf heißt Einspruch -nicht Widerspruch.
Lia
Re: Zwei Arbeitgeber -Steuerklassen 6 wurde nicht beachtet -Rückzahlung m.E. zu hoch
Der Netto-Brutto Rechner sagt mir (incl. Soli.) für:
Job 1: 1433 € ESt.
Job 2: 1282 € ESt. (bei St.Kl. 6)
summiert ergibt das grob gerundet 2700 €.
So können Sie aber nicht rechnen. Nehmen Sie den Gesamtlohn, 30.000 Euro, und rechnen ihn im Brutto-Netto-Rechner in Klasse 1 ab - macht inclusive Soli etwa 3.900 Euro. Insofern ist die Nachzahlung völlig korrekt. Auch wenn die Steuer in Klasse 6 kassiert worden wäre, hätte sich immer noch eine Nachzahlung von 1.200 Euro ergeben - insofern ist auch gegen eine Vorauszahlung nichts zu sagen, sofern die die 1.200 Euro (bzw. 300 Euro vierteljährlich) nicht deutlich überschreitet.
Job 1: 1433 € ESt.
Job 2: 1282 € ESt. (bei St.Kl. 6)
summiert ergibt das grob gerundet 2700 €.
So können Sie aber nicht rechnen. Nehmen Sie den Gesamtlohn, 30.000 Euro, und rechnen ihn im Brutto-Netto-Rechner in Klasse 1 ab - macht inclusive Soli etwa 3.900 Euro. Insofern ist die Nachzahlung völlig korrekt. Auch wenn die Steuer in Klasse 6 kassiert worden wäre, hätte sich immer noch eine Nachzahlung von 1.200 Euro ergeben - insofern ist auch gegen eine Vorauszahlung nichts zu sagen, sofern die die 1.200 Euro (bzw. 300 Euro vierteljährlich) nicht deutlich überschreitet.
Re: Zwei Arbeitgeber - Steuerklassen 6 wurde nicht beachtet - Nachzahlung m.E. zu hoch
Hallo Muemmel, Hallo Schlauelia,
zunächst erstmal danke für Eure Antworten. Wie ich diesen entnehmen kann, muss ich mich wohl mit der Nachzahlung abfinden, weil die Höhe nachvollziehbar ist. Leider habe ich immer noch nicht verstanden warum eigentlich.
@muemmel:
@schlauelia: Warum sollte ich nicht einen Netto-Brutto-Rechner im Netz verwenden, wenn ich dort 2017 einstellen kann?
MfG koda
zunächst erstmal danke für Eure Antworten. Wie ich diesen entnehmen kann, muss ich mich wohl mit der Nachzahlung abfinden, weil die Höhe nachvollziehbar ist. Leider habe ich immer noch nicht verstanden warum eigentlich.
@muemmel:
Offenbar ergibt im Steuerwesen 1+1 nicht 2 sonder 3 oder 4 -strangeSo können Sie aber nicht rechnen.
@schlauelia: Warum sollte ich nicht einen Netto-Brutto-Rechner im Netz verwenden, wenn ich dort 2017 einstellen kann?
Mit den 1200€ hätte ich auch in etwa gerechnet, und mich damit abgefunden.Auch wenn die Steuer in Klasse 6 kassiert worden wäre, hätte sich immer noch eine Nachzahlung von 1.200 Euro ergeben
Im September und Dezember 2018 soll ich jeweils 595,-€ vorauszahlen, ab März 2019 jeweils 295,-.- insofern ist auch gegen eine Vorauszahlung nichts zu sagen, sofern die die 1.200 Euro (bzw. 300 Euro vierteljährlich) nicht deutlich überschreitet.
Danke das werde ich machen! Und danke nochmal für die schnellen Antworten.Wenn in 2018 die Steuerklassen 1 + 6 richtig vom Arbeitgeber angewendet wurden, sollten Sie dies dem FA nachweisen - evtl. werden dann die Vorauszahlungen herabgesetzt oder gar auf 0,-- gesetzt!
MfG koda
Re: Zwei Arbeitgeber - Steuerklassen 6 wurde nicht beachtet - Nachzahlung m.E. zu hoch
Leider habe ich immer noch nicht verstanden warum eigentlich. Nun, weil Sie nach der sog. "Grundtabelle" versteuert werden und nicht nach einer Steuerklasse: Die monatliche Lohnsteuerzahlung ist nur eine Vorauszahlung auf die endgültige Steuerfestsetzung. Und in der Kombination "Ein Job in Klasse 1 und einer in Klasse 6" kommt es regelmäßig zu Nachzahlungen - genau darum hat der Gesetzgeber festgelegt, daß man eine Steuererklärung abgeben muß, wenn man Lohn in Klasse 6 bezogen hat.
Warum sollte ich nicht einen Netto-Brutto-Rechner im Netz verwenden, wenn ich dort 2017 einstellen kann? Das können Sie durchaus tun - ich habe es auch getan. Nur müssen Sie da die Steuerklasse 1 auf den gesamten Lohn anwenden, die ganzen 30.000 Euro - dann kommt ein ungefähr richtiges Ergebnis heraus.
Im September und Dezember 2018 soll ich jeweils 595,-€ vorauszahlen, ab März 2019 jeweils 295,-. Nun ja - das entspricht doch recht exakt der derzeitigen Unterdeckung Ihrer Vorauszahlungen, also eben den 1.200 Euro im Jahr. Da werden Sie nichts machen können, wenn Sie keinen hohen Werbungskosten oder dergleichen als Argument dagegen haben.
Warum sollte ich nicht einen Netto-Brutto-Rechner im Netz verwenden, wenn ich dort 2017 einstellen kann? Das können Sie durchaus tun - ich habe es auch getan. Nur müssen Sie da die Steuerklasse 1 auf den gesamten Lohn anwenden, die ganzen 30.000 Euro - dann kommt ein ungefähr richtiges Ergebnis heraus.
Im September und Dezember 2018 soll ich jeweils 595,-€ vorauszahlen, ab März 2019 jeweils 295,-. Nun ja - das entspricht doch recht exakt der derzeitigen Unterdeckung Ihrer Vorauszahlungen, also eben den 1.200 Euro im Jahr. Da werden Sie nichts machen können, wenn Sie keinen hohen Werbungskosten oder dergleichen als Argument dagegen haben.
Re: Zwei Arbeitgeber - Steuerklassen 6 wurde nicht beachtet - Nachzahlung m.E. zu hoch
Hallo Muemmel,
ok, ich glaube, dass ich jetzt ein bißchen besser verstanden habe, woran ich bin. Werde wohl trotzdem Einspruch gegen die Vorauszahlung einlegen. Vielleicht hab ich ja Glück. Denn aufgrund der Vorauszahlungen in diesem (restlichen) Jahr müßte ich in meinem zweiten Job zwei Monate (also im September und Dezember) quasi umsonst arbeiten, da die vierteljährliche Vorauszahlung höher ausfällt, als ich in dem Job monatlich ausgezahlt bekomme. Das ist bitter und für mich schwer nachvollziehbar.
Könnte ich theoretisch gegen die verordnete Vorauszahlung auch einen Antrag auf Änderung stellen?
Danke für die Hilfe.
MfG koda
ok, ich glaube, dass ich jetzt ein bißchen besser verstanden habe, woran ich bin. Werde wohl trotzdem Einspruch gegen die Vorauszahlung einlegen. Vielleicht hab ich ja Glück. Denn aufgrund der Vorauszahlungen in diesem (restlichen) Jahr müßte ich in meinem zweiten Job zwei Monate (also im September und Dezember) quasi umsonst arbeiten, da die vierteljährliche Vorauszahlung höher ausfällt, als ich in dem Job monatlich ausgezahlt bekomme. Das ist bitter und für mich schwer nachvollziehbar.
Könnte ich theoretisch gegen die verordnete Vorauszahlung auch einen Antrag auf Änderung stellen?
Danke für die Hilfe.
MfG koda
-
- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Zwei Arbeitgeber - Steuerklassen 6 wurde nicht beachtet - Nachzahlung m.E. zu hoch
Sie haben schon einen Bescheid für 2017 erhalten und sollen wieviel nachzahlen? Nach den VZ III+IV/2017 doch nur rund 1.200,--?
mE haben Sie durch die Steuerklassen I/VI ca. 1300,-- weniger bezahlt, als wenn Sie 30454,-- als Steuerklasse I gehabt hätten.
Daher nochmal genau den bescheid vor Ablauf eines Monats prüfen - und gegen die Vorauszahlungen können Sie nur etwas machen, wenn sich die Verhältnisse 2018 geändert haben - ansonsten würde eine ähnliche Nachzahlung 2018 rauskommen wie 2017.
Lia
mE haben Sie durch die Steuerklassen I/VI ca. 1300,-- weniger bezahlt, als wenn Sie 30454,-- als Steuerklasse I gehabt hätten.
Daher nochmal genau den bescheid vor Ablauf eines Monats prüfen - und gegen die Vorauszahlungen können Sie nur etwas machen, wenn sich die Verhältnisse 2018 geändert haben - ansonsten würde eine ähnliche Nachzahlung 2018 rauskommen wie 2017.
Lia
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 25. Jul 2018, 13:04
Re: Zwei Arbeitgeber - Steuerklassen 6 wurde nicht beachtet - Nachzahlung m.E. zu hoch
laut Grundtabelle 2017 für z.B.12000€ nur 559€( mal 2= 1108€ Vorauszahlung) bei 24012€ aber 3629€ Lohnsteuer. Progressive Steuer das sagt je mehr desto mehr Steuern.
Re: Zwei Arbeitgeber - Steuerklassen 6 wurde nicht beachtet - Nachzahlung m.E. zu hoch
Hallo,
Warum nimmst du die 559 mal 2?
Und natürlich ist die Steuer bei doppeltem Einkommen mehr als doppelt so hoch, und zwar umso mehr man Richtung Grundfreibetrag geht. Erst beim Spitzensteuersatz (42%) ist es proportional, also x% mehr Einkommen gleich x% mehr Steuern.
Stefan
Was ist das denn jetzt für ein Quatsch?laut Grundtabelle 2017 für z.B.12000€ nur 559€( mal 2= 1108€ Vorauszahlung) bei 24012€ aber 3629€ Lohnsteuer.
Warum nimmst du die 559 mal 2?
Und natürlich ist die Steuer bei doppeltem Einkommen mehr als doppelt so hoch, und zwar umso mehr man Richtung Grundfreibetrag geht. Erst beim Spitzensteuersatz (42%) ist es proportional, also x% mehr Einkommen gleich x% mehr Steuern.
Stefan