Hallo,
für den Fall, dass jemand im Juni 2018 einen Brief bekäme, in dem steht, dass dieser jemand bis Anfang Juli eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 abgeben soll, da er das bisher nicht tat, aber Leistungen oder Einkünfte von insgesamt mehr als 410€ bezogen hat, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen: Wie könnte dieser jemand den Brief verstehen und 7 Jahre nach dem aufgerufenen Steuerjahr entsprechend handeln?
Im Jahr 2011 hätte dieser jemand z.B. bis Sommer im Angestelltenverhältnis gearbeitet und dann bis Sommer 2012 ALG 1 bezogen. Eine Steuererklärung hat er noch nie abgegeben.
Viele Dank für eure Gedanken zum Szenario
Veranlagung zur Einkommensteuer 2011
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Re: Veranlagung zur Einkommensteuer 2011
der Brief ist so zu verstehen, dass er jetzt schnellstens eine Steuererklärung für 2011 einreichen muss!
Da werden vermutlich auch noch die folgenden Jahre kommen können - je nachdem, was dort steuerlich passiert ist!
Lia
Da werden vermutlich auch noch die folgenden Jahre kommen können - je nachdem, was dort steuerlich passiert ist!
Lia
Re: Veranlagung zur Einkommensteuer 2011
der Brief ist so zu verstehen, dass er jetzt schnellstens eine Steuererklärung für 2011 einreichen muss! Und auch so, daß er evtl. mit einem Verspätungszuschlag rechnen und im Falle einer Nachzahlung 6 % Zinsen p. a. zahlen muß.
Da werden vermutlich auch noch die folgenden Jahre kommen können 2012 auf jeden Fall.
Da werden vermutlich auch noch die folgenden Jahre kommen können 2012 auf jeden Fall.