450 Euro Job Versteuerung und spätere Vollzeittätigkeit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Calling
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450 Euro Job Versteuerung und spätere Vollzeittätigkeit

Beitrag von Calling »

Hallo, folgender Sachverhalt:

Ich habe vor bis August einen 450 Euro Job auszuüben, ehe ich im August dann ein duales Studium starte und den 450 Euro Job kündigen werde aus Zeitgründen. Der 450 Euro Job ist fast um die Ecke, die Distanz beträgt 2-3km. Bei der neuen Stelle ab Oktober werden aber erhebliche Fahrkosten anfallen, da ich jeden Tag ca. 80km fahren muss, so dass dort erhebliche Werbungskosten zusammenkommen.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich den 450 Euro Job bis August pauschal mit der 2% Regelung versteuern soll(dann fallen geringe Beträge an) oder normal in Steuerklasse 1 einordnen lassen soll(dann fallen ja keine Steuern an bis 450 Euro).

Wäre es in irgendeiner Weise schädlich/ungünstig für den späteren Job und die entsprechenden Werbungskosten, wenn ich den 450 Euro Job in der Steuerklasse 1 einordnen lassen, aber dann ab August Vollzeit eine neue Stelle antrete die natürlich weitaus besser bezahlt wird und wo dann natürlich regulär mehr Steuern anfallen? Kapitalerträge oder ähnliches habe ich nicht, ich werde vorerst nur auf meinen Lohn Steuern zahlen müssen.

Mir geht es darum mir ein bisschen was dazu zu verdienen bis August, aber ohne mir steuerlich irgendwie ein Bein zu stellen für die kommende Steuererklärung.
muemmel
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Re: 450 Euro Job Versteuerung und spätere Vollzeittätigkeit

Beitrag von muemmel »

Selbst wenn ich mal üppige 1.500 Euro Vergütung im dualen Studium unterstelle, wird noch nicht mal der Grundfreibetrag erreicht: 3 Monate Studium = 4.500 Euro plus 4 Monate 450-Euro-Job = 1.800 macht zusammen 6.300 Euro. Der Grundfreibetrag beträgt aktuell 9.000 Euro, und da können Sie noch die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro draufrechnen. Insofern ist es völlig schnuppe, ob der Minijob pauschalversteuert wird oder nicht.
so dass dort erhebliche Werbungskosten zusammenkommen. Davon haben Sie nun allerdings in 2018 nichts, denn Sie kriegen ja ohnehin alle Steuern, die Sie evtl. zahlen, wieder. Ob Sie später was davon haben, hängt von der Höhe Ihrer Vergütung ab - meistens kommt man im Dualstudium nicht oder nur knapp über die Besteuerungsgrenze.
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