Soweit ich weiß, ist eine Verlustfeststellung bis zu sieben Jahre rückwirkend möglich.
Aber ich habe vom Finanzamt als Antwort für die Jahre 2011 bis 2013 jeweils eine "Ablehnung der Veranlagung" erhalten.
In den Briefen steht jeweils: "der Antrag zur Veranlagung nach §46 Abs. 2 Nr. 8 Einkommenssteuergesetzt ist innerhalb der allgemeinen Festsetzungsfrist von vier Jahren zu stellen. Ihr Antrag ist verspätet eingegangen. Somit kann dem Antrag auf Veranlagung nicht entsprochen werden"
Was heißt das konkret für die Verlustvorträge, die ich aus diesen Jahren mitnehmen wollte? Ist das doch nur vier Jahre rückwirkend möglch?
Vielen Dank für eure Hilfe & LG
Maria
Rückwirkende Verlustfeststellung abgelehnt?
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Re: Rückwirkende Verlustfeststellung abgelehnt?
Kann niemand helfen?
Re: Rückwirkende Verlustfeststellung abgelehnt?
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