Elterngeld und Ehegattensplitting. Viele Fragen...

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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karl123
Beiträge: 2
Registriert: 22. Apr 2018, 13:45

Elterngeld und Ehegattensplitting. Viele Fragen...

Beitrag von karl123 »

Meine Frau und ich haben dieses Jahr geheiratet. Wir sind beide in der Lohnsteuerkalsse 4 (bisher kein Wechsel angedacht trotz unterschiedlicher Gehälter). Unser Kind wird demnächst geboren. Meine Frau wird 12 Monate Elterngeld erhalten. Bisher habe ich rausgefunden, dass für 2018 durch den Progressionsvorbehalt eine SteuerNachzahlung sehr realistisch ist. Wie verhält sich es aber mit dem ehegattensplitting für die Zeit in dem meine Frau das Elterngeld und Mutterschutzgeld erhält? Wirkt sich das Splitting positiv auf unsere Steuerlast aus?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen und hoffentlich habe ich mich verständlich ausgedrückt:).

André
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Elterngeld und Ehegattensplitting. Viele Fragen...

Beitrag von Severina »

Splitting wirkt sich NIE irgendwie auf die letztendliche Steuerlast aus, sondern immer nur auf die Nettobeträge aus den Löhnen und Gehältern.

Die Steuerlast eines zusammenveranlagten Paares ist immer gleich hoch, egal, welche Steuerklassen sie im Vorfeld gewählt haben. Je nach der gewählten Kombination hat man aber entweder zu wenig oder zu viel Lohnsteuer bezahlt und muss entsprechend entweder nachzahlen oder erhält eine Erstattung.

Tante Edit sagt: Wie die schlaue Lia bereits treffend bemerkt hat, ist die Aussage, Splitting wirke sich nicht auf die letztendliche Steuerlast aus, Blödsinn. Was sich auf die letztendliche Steuerlast nicht auswirkt, ist die Wahl der Steuerklassen. Ich ziehe meine Aussage also zurück und behaupte ab sofort das Gegenteil :mrgreen:
Zuletzt geändert von Severina am 1. Mai 2018, 15:05, insgesamt 1-mal geändert.
karl123
Beiträge: 2
Registriert: 22. Apr 2018, 13:45

Re: Elterngeld und Ehegattensplitting. Viele Fragen...

Beitrag von karl123 »

Hallo severina. Danke für deine schnelle Rückmeldung. Wahrscheinlich habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich würde gerne wissen, ob eine Zusammenveranlagung von meiner Frau und mir einen positiven Einfluss bei unserer Steuererklärung hat um den Progressionsvorbehalts und die damit verbundene indirekte Besteuerung vom Elterngeld zu mindern Oder ob dies alles egal ist und keinen Einfluss hat.

Danke
André
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Elterngeld und Ehegattensplitting. Viele Fragen...

Beitrag von StephanM »

Muss man durchrechnen, ob die Zusammenveranlagung oder die getrennte Veranlagung bei den Progressionseinkünften günstiger ist.
Die viele Programme berechnen bei einer eingegebenen Zusammenveranlagung die Einzelveranlagung als Parallelrechnung, so dass da ein direkter Vergleich möglich ist.
Ob und in wie weit sich das ganze auswirkt kann aber abschließend erst nach Abschluss des jeweiligen Jahres bei der Steuererklärung ermittelt werden, wenn alle steuerlichen Faktoren vorliegen. Auch dann ist erst die Entscheidung erforderlich, ob eine Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung gewählt wird.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Elterngeld und Ehegattensplitting. Viele Fragen...

Beitrag von schlauelia »

@Severina - Splitting wirke sich nie auf die Steuerlast aus??? Bitte noch mal überdenken - oder einfach keine steuerlichen Antworten mehr geben!
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