Steuererstattung nach Hochzeit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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MarcusS
Beiträge: 5
Registriert: 9. Apr 2018, 09:52

Steuererstattung nach Hochzeit

Beitrag von MarcusS »

Hallo zusammen,

ich habe eine Verständnisfrage. Wir haben im August 2017 geheiratet und lassen uns nun gemeinsam veranlagen, da ich gut 3x so viel verdiene wie meine Frau. Soweit so gut. Die vom Steuerprogramm (WISO Steuer Sparbuch) ausgerechnete Erstattung bei uns beide ist ein etwa die gleiche, wie für das Vorjahr, in dem wir noch nicht verheiratet waren.

Seit der Hochzeit haben wir in Summe gut 400,- mehr, wenn wir die Einkünfte miteinander verrechnen (meine Frau hat weniger und ich mehr, in Summe immer noch +400,-)

Jetzt dachte ich ganz naiv folgendes. Viele Leute heiraten ja noch mal schnell im Dezember, um das gesamte Jahr noch in die neue Steuerklassen nehmen zu können. Demzufolge werden die neuen Steuerklassen für das gesamte Jahr 2017 angewandt, unabhängig vom eigentlichen Hochzeitstag. Ergo sollten wir rückwirkend für die Monate Januar bis Juli auch die zu viel gezahlten Steuern zurückbekommen, da wir ja auf Basis unserer alten Klassen besteuert wurden. Das ist aber wohl nicht der Fall und die neuen Steuerklassen gelten nicht rückwirkend, oder?

Viele Grüße
Marcus
Severina
Beiträge: 1283
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Steuererstattung nach Hochzeit

Beitrag von Severina »

Die Steuerklassen haben nur damit zu tun, wie hoch unterjährig die Lohnsteuer berechnet wird.
Bei der Veranlagung ist es völlig egal, welche Steuerklassen Sie im Veranlagungsjahr hatten - die sich ergebende Steuerlast ist immer die gleiche. Aus der Steuerklassenwahl vorher ergibt sich dann nur, ob sich nach Verrechnung der bereits abgeführten Lohnsteuer eine Erstattung oder eine Nachzahlung ergibt.

Insoweit ist Ihr Gedanke also falsch: Sie bekommen nicht die anteilige Lohnsteuer bis zur Heirat zurück. Die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuerlast. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie seit der Heirat mit III/V besteuert werden? Wenn das auch für ganz 2018 gilt, besteht bei dem genannten Gehaltsunterschied die hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Vorteil des Ehemanns aus der Steuerklasse III größer ist als der Nachteil der Ehefrau bei der Steuerklasse V => es kann sich eine Nachzahlung ergeben (was ja an sich nix Schlimmes ist, aber es ist wohl besser, wenn man darauf vorbereitet ist).

Nur für den Fall, dass Sie Nachwuchs planen sollten: Die Steuerklasse hat Einfluss auf die Höhe des Elterngelds, ein rechtzeitiger Wechsel in andere Steuerklassen kann sich da auszahlen.
MarcusS
Beiträge: 5
Registriert: 9. Apr 2018, 09:52

Re: Steuererstattung nach Hochzeit

Beitrag von MarcusS »

Vielen Dank für Ihre Erläuterungen. Das war mir nicht bewusst und erklärt das Ergebnis natürlich.
Da wir keinen Nachwuchs planen und ich ein großes Arbeitszimmer anerkannt bekomme, sollten keine Nachzahlungen in den kommenden Jahren zu erwarten sein.
Viele Grüße
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