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Nicht-Anerkennung des Verlustvortrages

Verfasst: 13. Feb 2018, 21:37
von Kandi4342
Hallo @ Alle,

ich habe Anfang Dezember 2017 meine Steuererklärung (Verlustvortrag) für das Jahr 2010 abgegeben. Die Frist zur Abgabe des Verlustvortrags lief also bis zum 31.12.2017.
Nun wurde seitens des Finanzamtes im Erwiderungsschreiben jedoch Bezug auf eine Einkommensteuererklärung genommen, diese dann natürlich auch abgelehnt (da Frist für 4-Jahres-Rückwirkung abgelaufen).
Im Antragsformular der ESt-Erklärung hatte ich im Kopf "Einkommensteuererklärung" UND "Erklärung zur Feststellung des
verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt. Die Frage ist nun, ob mir von rechtlicher Seite diese Tatsache nachteilig ausgelegt werden kann und somit eine Anerkennung meiner "Steuererklärung" also Verlustvortrag prinzipiell versagt bleibt.

Vielleicht hat mit dieser Situation ja schon jemand Erfahrung.

Vielen Dank im Voraus
Viele Grüße

Re: Nicht-Anerkennung des Verlustvortrages

Verfasst: 14. Feb 2018, 17:25
von muemmel
Legen Sie Einspruch ein und fordern Sie das FA darin, die Erklärung nur als "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" zu werten. Voraussetzung ist natürlich, daß Sie wirklich Verluste hatten - ich will Ihnen da nichts unterstellen, aber manche meinen halt, ein Einkommen unter dem Grundfreibetrag dürfe nicht mit Werbungskosten verrechnet werden, um nur mal ein typisches Mißverständnis zu nennen.