Nicht-Anerkennung des Verlustvortrages
Verfasst: 13. Feb 2018, 21:37
Hallo @ Alle,
ich habe Anfang Dezember 2017 meine Steuererklärung (Verlustvortrag) für das Jahr 2010 abgegeben. Die Frist zur Abgabe des Verlustvortrags lief also bis zum 31.12.2017.
Nun wurde seitens des Finanzamtes im Erwiderungsschreiben jedoch Bezug auf eine Einkommensteuererklärung genommen, diese dann natürlich auch abgelehnt (da Frist für 4-Jahres-Rückwirkung abgelaufen).
Im Antragsformular der ESt-Erklärung hatte ich im Kopf "Einkommensteuererklärung" UND "Erklärung zur Feststellung des
verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt. Die Frage ist nun, ob mir von rechtlicher Seite diese Tatsache nachteilig ausgelegt werden kann und somit eine Anerkennung meiner "Steuererklärung" also Verlustvortrag prinzipiell versagt bleibt.
Vielleicht hat mit dieser Situation ja schon jemand Erfahrung.
Vielen Dank im Voraus
Viele Grüße
ich habe Anfang Dezember 2017 meine Steuererklärung (Verlustvortrag) für das Jahr 2010 abgegeben. Die Frist zur Abgabe des Verlustvortrags lief also bis zum 31.12.2017.
Nun wurde seitens des Finanzamtes im Erwiderungsschreiben jedoch Bezug auf eine Einkommensteuererklärung genommen, diese dann natürlich auch abgelehnt (da Frist für 4-Jahres-Rückwirkung abgelaufen).
Im Antragsformular der ESt-Erklärung hatte ich im Kopf "Einkommensteuererklärung" UND "Erklärung zur Feststellung des
verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt. Die Frage ist nun, ob mir von rechtlicher Seite diese Tatsache nachteilig ausgelegt werden kann und somit eine Anerkennung meiner "Steuererklärung" also Verlustvortrag prinzipiell versagt bleibt.
Vielleicht hat mit dieser Situation ja schon jemand Erfahrung.
Vielen Dank im Voraus
Viele Grüße