Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage zum Verlustvortrag.
Im Jahr 2014 war ich als Masterand bei einer Firma tätig und hatte ein Jahreseinkommen von 6000 €. Dafür habe ich ca. 89 € an Steuern gezahlt.
Diese wollte ich mir natürlich zurück holen und habe deswegen im Jahr 2017 eine Steuererklärung für das Steuerjahr 2014 abgegeben.
Danach habe ich erfahren, dass ich ja mein Master-Studium aus 2013 von der Steuer absetzen kann.
Also habe ich Ende 2017 für das Steuerjahr 2013 eine Steuererklärung abgegeben mit "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvotrags".
Ich habe jetzt vor ca. einer Woche den Bescheid erhalten, dass 2013 ein Verlust von ca. 1500 € entstanden ist. Dieser wurde allerdings selbstständig in das Steuerjahr 2014 übertragen und die Berechnung sowie der Bescheid enstprechend aktualisiert.
Da ich allerdings in 2014 sowieso lediglich 89 € an Steuern gezahlt habe, bringt mir der Verlustvortrag in das Steuerjahr 2014 natürlich keinen Vorteil (Zu Versteuern wären dann laut Bescheid für 2014: 1.912 €).
Kann ich deswegen gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen und den Verlust auch in ein anderes Steuerjahr "mitnehmen"? Oder muss ein Verlust zwingend im Folgejahr berücksichtigt werden?
Danke für eure Antworten.
P.S. Für 2012 habe ich keine Steuererklärung abgegeben, sodass ein Verlustrücktrag auch nicht möglich war.
Verlustvortrag
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Re: Verlustvortrag
kein Einspruch - Verlustvortrag zwingend 2014 abziehbar - Rücktrag nach 2012 wäre einzige Alternative - hier nicht.