Erst Einzel- dann doch zusammenveranlagung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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kyle-e
Beiträge: 1
Registriert: 29. Jan 2018, 15:29

Erst Einzel- dann doch zusammenveranlagung

Beitrag von kyle-e »

Hallo zusammen,

folgende Situation:
Es geht um die Einkommensteuererkläung für 2016 (= Jahr der Trennung).
Sie hatte Steuerkl. 5/Ich Steuerkl. 3

Sie hat im Alleingang die Einzelveranlagung gewählt und hat eine stattliche Steuererstattung i. H. von 3.000 Euro erhalten.
Ich habe dagegen erfolgreich geklagt und somit müssen wir nun zusammen veranlagen.

Ich gehe davon aus, dass sie die o. g. Erstattung noch nicht zurückgezahlt hat.
Wenn nun der Bescheid zur gemeinsamen Steuererklärung erstellt wird und wir von einer gemeinsamen Steurerstattung i. H. von rund 700 Euro ausgehen
-> wird dann auf dem Bescheid gleichzeitig die Rückzahlung der 3.000 Euro gefordert?
Dann wäre ich somit (als Gesamtschuldner) mit im Boot zur Rückzahlung von 2.300 Euro.

Ist das so? Oder wird der Fall der Ex-Frau zuerst und separat zurück-abgewickelt und dann die gemeinsame Veranlagung durchgeführt?

Hinweis: ich selbst habe noch keine Steuererklärung 2016 abgegeben, sondern Fristverlängerung beantragt

Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
Kyle-e
SteuerHeinz
Beiträge: 136
Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: Erst Einzel- dann doch zusammenveranlagung

Beitrag von SteuerHeinz »

Prinzipiell sind Sie mit der Steuerklasse V zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. § 46 Abs. 2 Nummer 3a EStG.

Gemäß §§ 26, 26a EStG können Sie zwischen der Einzel- und Zusammenveranlagung wählen. Da Sie sich dazu entschieden haben, die Zusammenveranlagung zu wählen und Ihre (Ex)Frau dazu zu zwingen dies zusammen durchzuführen, muss auch eine gemeinsame Erklärung eingereicht werden. Es ist tatsächlich so, dass ein Partner nicht ohne gute Begründung von der Zusammenveranlagung abweichen kann. Letztlich wird es aber so sein, dass jeder Steuerpflichtige nach seiner Leistungsfähigkeit besteuert wird. Es wird zwar eine Zusammenveranlagung durchgeführt aber gemäß § 270 AO die Steuerlast jedes Ehegatten anhand einer Einzelveranlagung berechnet wird. Sie zahlen also auch dann noch Geld an das Finanzamt und Ihre (Ex)Frau erhält Geld zurück.
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