Hallo,
ich bin Studentin und habe ein bisschen nebenbei verdient auf Steuerklasse 1, da es nicht viel war, gingen auch keine Abgaben weg.
Da ein Elternteil verstorben ist, bekam ich noch Waisenrente, was dann automatisch auf Steuerklasse 6 gebucht wurde. Viel war dies auch nicht und es ging nur ein zweistelliger Betrag weg.
Beide Einnahmen zusammen liegen weit unter dem Grundfreibetrag, daher hatte ich nicht an eine Steuererklärung gedacht. Bisher hatte ich auch noch nie eine gemacht und das ist für mich alles Neuland.
Jetzt habe ich mich doch mal eingelesen und festgestellt, dass man bei Steuerklasse 6 zwangsläufig eine Steuererklärung abgeben MUSS.
Eine Nachzahlung wäre zwar nicht der Fall, wie ich mit Elster ausgerechnet habe, es gäbe sogar ca. 40 Euro zurück.
Das Problem ist, dass die Einnahmen schon 2016 waren und die Frist zur Abgabe damit weit überschritten. Hat das negative Folgen für mich, wie muss ich mich jetzt verhalten? Kann ich die Erklärung trotzdem noch abgeben?
Wenn die Abgabe nicht zwingend ist, hat man 5 Jahre Zeit, wenn ich das richtig verstanden habe. Aber da ich u.a. Steuerklasse 6 habe, gilt diese Frist nicht, nehme ich an.
Bin jetzt leider total überfragt, wie ich mich verhalten soll. Da ich sowieso nichts nachzahlen müsste, kann ich es einfach auf sich beruhen lassen?
Vielen Dank für helfende Auskünfte!
Steuerklasse 1 und 6 - Pflichtabgabe Steuererklärung?
Re: Steuerklasse 1 und 6 - Pflichtabgabe Steuererklärung?
Hallo,
meiner Ansicht nach bist du nicht erklärungspflichtig, die Gesetze widersprechen sich da etwas.
Aber warum gibst du nicht einfach die Erklärung ab (wenn du sie schon fertig hast), vermutlich kommt da - außer der Steuererstattung - nichts nach.
Stefan
meiner Ansicht nach bist du nicht erklärungspflichtig, die Gesetze widersprechen sich da etwas.
Aber warum gibst du nicht einfach die Erklärung ab (wenn du sie schon fertig hast), vermutlich kommt da - außer der Steuererstattung - nichts nach.
Stefan
Re: Steuerklasse 1 und 6 - Pflichtabgabe Steuererklärung?
Wenn die Abgabe nicht zwingend ist, hat man 5 Jahre Zeit, wenn ich das richtig verstanden habe. Nö, 4 Jahre.
Aber da ich u.a. Steuerklasse 6 habe, gilt diese Frist nicht, nehme ich an. Richtig. Aber da Sie eine Erstattung kriegen, wird das FA da auch nichts weiter gegen Sie unternehmen.
Aber da ich u.a. Steuerklasse 6 habe, gilt diese Frist nicht, nehme ich an. Richtig. Aber da Sie eine Erstattung kriegen, wird das FA da auch nichts weiter gegen Sie unternehmen.
Re: Steuerklasse 1 und 6 - Pflichtabgabe Steuererklärung?
OK, vielen Dank schon mal für die Antworten!
Wenn ich jetzt noch was abgebe, viel zu spät, hatte ich einfach Sorge am Ende schlafende Hunde zu wecken und mit Konsequenz rechnen zu müssen.
Die 40 Euro Rückzahlung wären mir das nicht Wert gewesen
Liebe Grüße
Wenn ich jetzt noch was abgebe, viel zu spät, hatte ich einfach Sorge am Ende schlafende Hunde zu wecken und mit Konsequenz rechnen zu müssen.
Die 40 Euro Rückzahlung wären mir das nicht Wert gewesen
Liebe Grüße
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Re: Steuerklasse 1 und 6 - Pflichtabgabe Steuererklärung?
welche Hunde haben Sie denn, die geweckt werden?