Geht ja nicht um 3/5 oder 4/4, da die Steuerklassen ja sowieso nur eine Angabe zur Entrichtung der Steuer unter dem Jahr sind. Am Schluss muss man ja eh immer nachzahlen oder bekommt halt was raus, je nachdem wieviel man unter dem Jahr gezahlt hat. Was mich nur wundert ist, dass wir überhaupt etwas nachzahlen müssen. Also quasi mehr zahlen, als vor der Hochzeit. Was keinen Sinn macht.
Ich habe die Angaben nun auch in einer kostenpflichtigen Steuersoftware, die mein Vater seit Jahren nutzt, eingegeben, und siehe da, sobald man die Sozialabgaben einträgt (was man bei Elster garnicht kann), kommt eine Steuererstattung von 1500€ heraus, was schon eher dem entspricht, was ich mir auch gedacht habe.
=> Irgendetwas gibt es also bei Elster, das dort (noch) nicht berücksichtigt wird. Interessant wäre halt, was.
Zusammenveranlagung Einkommenssteuerbelastung
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Re: Zusammenveranlagung Einkommenssteuerbelastung
Hallo,
In eurem konkreten Fall bringt es unterm Strich aber ganz sicher etwas (entweder in Form niedrigerer Lohnsteuern oder halt als Steuererstattung).
Mach' doch einfach mal für Person B eine Einzelveranlagungen mit - fiktiver - Steuerklasse 1 (die einzugebenen Werte musst du dir dann aber selber ausrechnen, z.B. mit einem Lohnsteuerrechner/Gehaltsrechner - die Werte aus der Lohnabrechnung darfst du natürlich nicht nehmen); Person A kannst du dir sparen, denn dort würde Null herauskommen. Im Ergebnis wäre die Steuerbelastung von Person B alleine deutlich höher als die für euch zusammen, und das hat die Hochzeit gebracht.
Stefan
Grundsätzlich korrekt. Aber die Nachzahlung bzw. Erstattung beeinflussen die Steuerklassen schon (was man nicht voraus gezahlt hat kann man schließlich auch nicht erstattet bekommen oder muss es sogar noch nachzahlen).Geht ja nicht um 3/5 oder 4/4, da die Steuerklassen ja sowieso nur eine Angabe zur Entrichtung der Steuer unter dem Jahr sind.
Wenn das so ist dann liegt das an falschen Steuerklassen.Was mich nur wundert ist, dass wir überhaupt etwas nachzahlen müssen.
Das ist sicher nicht der Fall. Denn mehr muss man niemals zahlen, allenfalls bringt die Hochzeit einfach nichts.Also quasi mehr zahlen, als vor der Hochzeit.
In eurem konkreten Fall bringt es unterm Strich aber ganz sicher etwas (entweder in Form niedrigerer Lohnsteuern oder halt als Steuererstattung).
Mach' doch einfach mal für Person B eine Einzelveranlagungen mit - fiktiver - Steuerklasse 1 (die einzugebenen Werte musst du dir dann aber selber ausrechnen, z.B. mit einem Lohnsteuerrechner/Gehaltsrechner - die Werte aus der Lohnabrechnung darfst du natürlich nicht nehmen); Person A kannst du dir sparen, denn dort würde Null herauskommen. Im Ergebnis wäre die Steuerbelastung von Person B alleine deutlich höher als die für euch zusammen, und das hat die Hochzeit gebracht.
Natürlich kann man das auch bei Elster. Oder noch besser, bei ElsterFormular wird es automatisch eingetragen sobald man die Anlage N ausgefüllt hat. Bei ElsterOnline muss man glaube ich die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch selber ausfüllen.sobald man die Sozialabgaben einträgt (was man bei Elster garnicht kann)
Stefan
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Re: Zusammenveranlagung Einkommenssteuerbelastung
Ich habe den Fehler gefunden, falls es jemanden interessiert:
Es lag daran, dass ich die Sozialabgaben nicht angegeben habe bei Elster Online, da ich davon ausgegangen bin, dass das Finanzamt diese automatisch berücksichtigt. Dies ist bei Elster Online jedoch nicht der Fall, man muss diese gesondert mit einer extra Anlage angeben -> Vorsorgeaufwände.
Vielen Dank an alle für die Antworten!
Es lag daran, dass ich die Sozialabgaben nicht angegeben habe bei Elster Online, da ich davon ausgegangen bin, dass das Finanzamt diese automatisch berücksichtigt. Dies ist bei Elster Online jedoch nicht der Fall, man muss diese gesondert mit einer extra Anlage angeben -> Vorsorgeaufwände.
Vielen Dank an alle für die Antworten!
Re: Zusammenveranlagung Einkommenssteuerbelastung
Hallo,
Und das muss man nicht nur bei Elster Online, sondern überall (ElsterFormular und wohl die meisten anderen Programme machen das automatisch, aber gemacht wird es trotzdem, und wenn man seine Erklärung ganz altmodisch schriftlich erstellt muss man die genannte Anlage auch beifügen).
Stefan
Klar, siehe meinen Post von gestern.Dies ist bei Elster Online jedoch nicht der Fall, man muss diese gesondert mit einer extra Anlage angeben -> Vorsorgeaufwände.
Und das muss man nicht nur bei Elster Online, sondern überall (ElsterFormular und wohl die meisten anderen Programme machen das automatisch, aber gemacht wird es trotzdem, und wenn man seine Erklärung ganz altmodisch schriftlich erstellt muss man die genannte Anlage auch beifügen).
Stefan