Absetzten eines Firmenwagen/Arbeitszimmer bei gemeinsamer Veranlagung Dozent&Angestellter

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Christian123
Beiträge: 32
Registriert: 23. Sep 2014, 19:14

Absetzten eines Firmenwagen/Arbeitszimmer bei gemeinsamer Veranlagung Dozent&Angestellter

Beitrag von Christian123 »

Hallo,
Mann und Frau sind beide berufstätig. Angestellt (80t€p.a.) freiberufliche Dozentin mit Verzicht auf Kleingewerbe und damit VSt-abzugsberechtigt, jedoch ohne dabei Vorsteuer ausweisen zu müssen (20t€ p.a.). Steuerklasse 3 & 5 machen hier wohl am meisten Sinn.

Das Finanzamt wurde bei der Konstellation ziemlich bockig und meinte der Kauf eines Wagen könne man nur lückenlos mit einem Fahrtenbuch anerkennen lassen und es wäre eine Frechheit Vst. zu ziehen, wenn man selber keine Abführen muss und verwies auf das Kleingewerbe was keinen Sinn wegen dem fehlenden VSt.-Abzug macht. Fakt ist leider, dass man ein zweites Fahrzeug braucht, da die Busfahrten zu zeitintensiv sind, ebenso wie die Vorbeitungszeit und das Studium was im Büro stattfindet. Ein zweites Fahrzeug steht abends und für das WE zur Verfügung.

Fragen:
1.) Wie verhält es sich bei der Steuerlast im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung. Zählt hier jeder Gewinn-Eur mit Spitzensteuersatz, da man gemeinsam veranlagt ist oder zählt es wegen dem Gewerbe anders? Die Fahrten sind mit 7tkm p.a. sehr überschaubar, aber zu 1% wird man ggf. auch den einen oder anderen km privat fahren. Gerne würde ich einfach eine Liste der Fahrten mit den Rechnungen belegt und alle Fahrzeugkosten absetzten oder ist das zu einfach gedacht und man hat am Ende gar nichts zum Absetzten, da 4km belegbar fehlen. Wie geht man pragmatisch und steueroptimiert aus Erfahrung bei der Konstellation vor oder ist es besser 30ct./km abzusetzten und geht da hin und zurück oder nur die einfache Strecke? Die Fahrzeugkosten sind sicherlich Höher und wie verhält es sich mit der Versicherung die wegen der Prozente über den Mann laufen, wobei der Wagen auf die Frau angemeldet ist.

2.) Die Frau studiert und muss sich für Dozententätifkeit und Studium vorbereiten. Von 100m² gibt es 15m² Bürofläche. Der Angestellte kann kein Arbeitszimmer absetzten. Die Miete beträgt im Haus der Eltern 50% der Ortsüblichen Miete, damit die Kosten abgesetzt werden können. Wie setzt man die Kosten des Büroraums ab, im Eigenheim hätte man ja quasi gar keine Kosten?

Vielen Dank für pragmatische Tipps.

Gruß Chris
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Absetzten eines Firmenwagen/Arbeitszimmer bei gemeinsamer Veranlagung Dozent&Angestellter

Beitrag von StephanM »

Christian123 hat geschrieben:... freiberufliche Dozentin mit Verzicht auf Kleingewerbe und damit VSt-abzugsberechtigt, jedoch ohne dabei Vorsteuer ausweisen zu müssen...
Ausschluss vom Vorsteuerabzug §15 Abs.2 UStG
Christian123
Beiträge: 32
Registriert: 23. Sep 2014, 19:14

Re: Absetzten eines Firmenwagen/Arbeitszimmer bei gemeinsamer Veranlagung Dozent&Angestellter

Beitrag von Christian123 »

...jetzt wird es ja interessant..... Unsere Firma macht zu 90% Umsätze im Ausland und wir ziehen komplett die Vorzeuer für alle Rechnungen und haben daher auch die Möglichkeit die Vorsteuer erst nach drei Monaten statt der zum 10. Regelung zur ziehen/erstattet zu bekommen.

Bei der Dozentin werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze gemäß §4 UStG ausgeführt, da die Tätigkeit teilweise über die öffentlich Hand geht. Ca. 10% werden bei einem anderen Träger Ust.-pflichtig sein. Wie wird dort der Ausschluss vom Vorsteuerabzug gemäß §15 Abs.2 UStG angewendet ????
Antworten