Abgabefrist - Schreiben März vs. Telefonat Mai

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Natschi78
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Registriert: 23. Okt 2013, 15:44

Abgabefrist - Schreiben März vs. Telefonat Mai

Beitrag von Natschi78 »

Hallo zusammen,

das Finanzamt sandte am 30.03.2015 ein Schreiben mit dem Titel Abgabe der Steuererklärung 2014. Es folgt folgender Inhalt: Sehr geehrte Frau X, sehr geehrter Herr x, Steuererklärungen sind nach § 149 Abs. 2 AO bis zum 31.05. des dem Veranlagungszeitraums folgenden Kalenderjahr einzureichen. Diese Frist wird im allgemeinen bis 31.12. verlängert, wenn die Steuererklärungen von Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt werden. Im Hinblick darauf, dass für den vorangegangenen Veranlagungszeitraum die erforderlichen Erklärungen verspätet oder nicht abgegeben wurden, bitte ich Sie, die Einkommensteuererklärung 2014 bis spätestens 31.05.2015 einzureichen. Vorsorglich weise ich darauf hin, a) ... es geht um Verspätungszuschlag... b) ... Schätzung... Die vorstehenden Maßnahmen können nach ergebnislosem Fristablauf ohne weitere Ankündigung ergriffen werden. MFG Sachbearbeiter

Als im Mai absehbar wurde, dass wir die Abgabe bis 31.05. nicht schaffen - drei Dienstreisen des Ehemanns im Ausland zwischen dem Schreiben vom 30.03. und dem Abgabetermin 31.05. von insgesamt 5 Wochen in diesem 8 Wochenzeitraum - schrieben wir Mitte Mai ein Schreiben mit der Bitte um Fristverlängerung. Es kam weder ein Schreiben der Absage noch ein Schreiben zur Gewährung. Am 23.05. setzte ich (Mann auf Dienstreise) ein Schreiben mit der Bitte um Rückmeldung auf. Als sich dahingehend nichts tat, rief ich am 28.05. im Finanzamt an. Der Sachbearbeiter hatte frei, die Kollegin trug eine Fristverlängerung bis 30.09. in den PC ein. Sie war aber nicht bereit, dies mir schriftlich zu bestätigen.

Nun ist gestern der Ehemann von der Dienstreise zurückgekehrt und ist sich nicht sicher, ob die Eintragung das Schreiben des Kollegen aushebelt, sprich wir die Ende März gesetzte Frist nicht einhalten müssen, sondern die Fristverlängerung der Kollegin gilt. Eine schriftliche Bestätigung liegt uns auch nicht vor. Wir haben nun ein Dankesschreiben für die Fristverlängerung bis zum 30.09. an die Sachbearbeitern bezüglich des Telefonats am ... um ... geschickt, in dem wir auch niederlegen, dass wir versuchen, die Erklärung früher als 30.09. einzureichen. Wir dachten uns, da es keine Bestätigung gibt, haben wir darin mit Angabe des Datums, Uhrzeits und Ansprechpartners und Protokollierung der Gewährung der Fristverlängerung niedergelegt. Was bleibt auch sonst?

Nun die Frage: Da mein Mann mich nun auch unsicher gemacht hat - haben wir eine wirksame Fristverlängerung bis zum 30.09., wenn die Kollegin dies uns am Telefon am 28.05. bestätigte?

Abgesehen hatten wir die letzte Erklärung nicht verspätet oder gar nicht abgegeben - ich hätte eigentlich gegen die Aussage widersprechen wollen, habe es aber nicht getan, da man es sich ja nicht mit dem Bearbeiter verscherzen mag. Ich kann aber nachweisen, dass die für 2013 gesetzte Frist eingehalten wurde, da ich einen Nachweis über die Abgabe und über den Termin habe. Sollte ich doch dazu Stellung beziehen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten zur Wirksamkeit der Fristverlängerung!
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Abgabefrist - Schreiben März vs. Telefonat Mai

Beitrag von StephanM »

Hi,

die telefonische Aussage der Kollegin ist ausreichend und verlängert die Abgabefrist bis zum 30.09.2015. Das Telefonat ist ein mündlicher Antrag von Ihnen gewesen, der durch die Bearbeiterin mündlich bestätigt wurde.

Im Allgemeinen wird im Bereich der Verwaltung von einem sogenannten "konkludenten Handeln" gesprochen. Wenn auf einem Antrag keine negative Antwort kommt, dann kann man davon ausgehen, das er angenommen wurde.

MfG
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