Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Epiktet
Beiträge: 16
Registriert: 29. Mär 2015, 16:48

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von Epiktet »

Danke schonmal für die ganzen Tipps. Ich habe mal grob überschlagen, wie hoch meine Kosten im Masterstudium waren:
Für 2011-2013 sind mir folgende Kosten während des Masterstudiums entstanden:

11340,- € Miete (27 x 420,-€ von 10/2011- 12/2013)
4104,- € Krankenkasse (27 x 152,-€ von 10/2011- 12/2013)
1380,-€ Studiengebühren (6 x ca. 230,-€)
200,- € Drucker
Ca. 450,- € Computer
Ca. 200,- € Rest

Summe: 17674,- €

Falls die Miete nicht mitberücksichtigt werden kann, ist es die Mühe vermutlich nicht Wert. Der andere große Posten ist die Krankenversicherung. Ich musste den Mindestbeitrag zahlen (nicht den Studentenpreis), da ich da bereits älter als 30 Jahre war. Ist das so wie muemmel sagt, dass dies unter Vorsorgeaufwendungen fällt und hier nicht mehr berücksichtigt werden kann?
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von StephanM »

Ja, die Krankenkassenbeiträge sind Sonderausgaben und keine Werbungskosten.
Die Miete findet auch nur dann berücksichtigung, wenn du die als Doppelte Haushaltsführung geltend machen kannst.
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von muemmel »

Bei der Miete muß ich widersprechen - bis 2013 konnte man die Miete geltend machen, auch wenn der Hauptwohnsitz nur ein Zimmer bei den Eltern war. Erst seit 2014 gelten die normalen Regeln der DHHF. Es blieben also abzüglich der Krankenversicherung ca. 13.500 Euro. 1.000 Euro sind noch zu streichen wegen der Werbungskostenpauschale für 2014. Es könnten also ca. 2.000 Euro nach 2015 vorgetragen werden - behalten Sie Ihren Job das ganze Jahr, macht das dann eine Erstattung von ca. 550 Euro in 2016.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von StephanM »

Die Berechnung passt noch nicht ganz, denn hier wurden nur die WK 2011-2013 aufgeführt. In 2014 waren weitere Kosten bis September, die noch hinzukommen.

Was ist mit dem Bachelor-Studium in 2011, war das die erste Berufliche Ausbildung und damit Sonderausgaben oder gab es worher noch eine andere anerkannte Berufsausbildung? Dann ist das Bachelor-Studium (Anteil 2011) auch noch mit drin.

Was ist mit dem KfW-Kredit? Sind dort Zinsen angefallen, die als Finanzierungskosten geltend gemacht werden können?

Was ist mit Umzugskosten in dem Zeitraum des Studiums oder zum Ende? Fahrtkosten, etc.?
mary
Beiträge: 2
Registriert: 1. Apr 2015, 18:30

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von mary »

ich kenne mich da nicht aus
Zuletzt geändert von mary am 11. Apr 2015, 19:00, insgesamt 1-mal geändert.
Epiktet
Beiträge: 16
Registriert: 29. Mär 2015, 16:48

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von Epiktet »

Danke für die tollen Hinweise!

Die Wohnung war leider keine Zweitwohnung. Der Wohnsitz entsprach der Meldeadresse. Es war kein Zweitwohnsitz irgendwo angegeben. Die Zinsen für den KfW-Kredit betrag ca. 1,5%. Insgesamt beträgt die Kredithöhe ca. 4000,- €.

Was das Bachelorstudium angeht, so ist das tatsächlich die zweite "Ausbildung". Ich habe eine Ausbildung zum Industriekaufmann gemacht und einige Jahre in dem Beruf gearbeitet. Muss mal schauen was ich da so an Kosten zusammen bekomme. War leider auch keine doppelte Haushaltsführung.

Wenn ich das (jetzt nur für den Master) überschlage, so komme ich auf ca. 2230,- €, die ich als Verlustvortrag aus den Jahren 2011-2013 mitnehmen kann... Habe mir da mehr von versprochen.

@mary: Ich weiß zwar nicht was Deine Frage mit dem Thema hier zu tun hat, aber das was Du beschreibst, hört sich für mich irgendwie nach illegaler Beschäftigung an. Würde mich auch nicht wundern, wenn Du von dieser ominösen schweizer Firma überhaupt kein Geld bekommst. Dann hat sich das mit der Steuer auch erledigt^^
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von muemmel »

Habe mir da mehr von versprochen. Ja, so geht es hier vielen... Was das Bachelorstudium anbelangt - rechnen Sie es mal durch. Einen Verlust kann man 7 Jahre rückwirkend feststellen lassen - es wäre also noch nicht zu spät.
Epiktet
Beiträge: 16
Registriert: 29. Mär 2015, 16:48

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von Epiktet »

Soo, habe mich letzten Samstag mit meinem Bruder zusammengesetzt. Der hat zumindest etwas Ahnung in Sachen Steuern ;)

Ich habe nun alles überschlagen und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:

2008-2011 ca. 3650,- € Werbungskosten, die ich nachweisen kann (Studiengebühren für Bachelor-Studium)
2011-2014 (Studium) ca. 2230,- € Werbungskosten, die ich nachweisen kann (Studiengebühren, PC, Fachliteratur etc.)
2014 (Pendlerpauschale) 702,- € für eine Strecke --> 26km x 0,3 *90 Tage

= 6582,- € für den gesamten Zeitraum

zu versteuerndes Einkommen für 2014:

ca. 11800,- €

Folgende Fragen habe ich noch:
1. Macht es überhaupt Sinn Steuererklärungen ab 2008 zu erstellen? Das zu versteuernde Einkommen ist größer als die Werbungskosten und ich bewege mich in einem Bereich, wo ich eh die gesammte Steuer zurück bekomme.
2. muemmel sagte, dass ich die Steuer eh zurüch bekomme. Wenn ich mir den Steuerfreibetrag anschaue, dann liegt der bei 8470,- €. Wieso bekomme ich die STeuer komplett zurück, obwohl ich drüber bin?
3. Ist die Steuererklärung in meinem Fall komplitziert oder bekommt das ein Laie mit etwas Einarbeitung auch so hin (bspw. mit WISO 2015).

Da die Werbungskosten m
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von muemmel »

1. Nein, das macht keinen Sinn.
2. Na, ganz einfach - weil da noch mehr abgesetzt wird, namentlich die Vorsorgeaufwendungen (die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und ein großer Teil der Rentenversicherungsbeiträge). Außerdem gehen 1.000 Euro Werbungskostenpauschale runter.
3. Das kriegt man auch als Laie hin. Neben den erwähnten Vorsorgeaufwendungen aus der Arbeit würde ich noch die gezahlten studentische Krankenversicherungsbeiträge in die Anlage VW schreiben, damit Sie todsicher alles wiederkriegen, aber ansonsten dürfte das kaum Schwierigkeiten bereiten - Sie müssen nur die Zahlen aus der Lohnsteuerbescheinigung, die Ihnen Ihr Arbeitgeber gegeben hat, in die entsprechenden Rubriken der Steuererklärung schreiben.
Epiktet
Beiträge: 16
Registriert: 29. Mär 2015, 16:48

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von Epiktet »

Hallo,

ich bin gerade dabei die Steuererklärung für 2014 zu erstellen und dabei sind noch folgende Fragen aufgetaucht:

1. Das letzte Mal, als ich Steuern gezahlt habe, habe ich in Hamburg gewohnt. Danach Umzug wegen Masterstudium nach Bochum (dort auch die Meldeadresse gehabt). Jetzt wohne ich durch den neuen Job wieder in einer anderen Stadt. Habe ich aktuell eine Steuernummer? Soll ich die von der letzten Steuererklärung aus Hamburg angeben oder habe ich in der Studienzeit in Bochum eine Steuernummer, von der ich nur nichts weiß?

2. Bei der Angabe der Entfernungspauschale (Anlage N, Seite 2 ab Zeile 31) wird nirgends ein Gesamtbetrag angezeigt, der für die Strecke als Werbungskosten berücksichtigt wird. Dort sind nur Felder, in die ich den Ort der Tätigkeit und die Kilometer dorthin angebe. Ist das OK oder sehe ich nur das Feld nicht, wo ich ausrechnen und eintragen muss, wieviel das insgesamt an Werbungskosten ausmacht.

3. Ich habe in der Anlage Vorsorgeaufwand (Seite 1, Zeile 18 und 21 --> ist das die Anlage VW, die muemmel meint?) die Angaben über die Zahlung der Kranken- und Pflegeversicherung während des Studiums gemacht. Muss ich die bspw. durch eine Kopie der Überweisungen beweisen?

4. Soll ich die Steuererklärung per Einschreiben verschicken oder kann ich diese vielleicht sogar persönlich beim Finanzamt vorbeibringen?

5. Wenn es Fehler oder fehlende Unterlagen in der Steuererklärung gibt, habe ich nachträglich die Möglichkeit diese nachzubessern bzw. nachzureichen?

Danke im Voraus!
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von StephanM »

Epiktet hat geschrieben:Hallo,
1. Das letzte Mal, als ich Steuern gezahlt habe, habe ich in Hamburg gewohnt. Danach Umzug wegen Masterstudium nach Bochum (dort auch die Meldeadresse gehabt). Jetzt wohne ich durch den neuen Job wieder in einer anderen Stadt. Habe ich aktuell eine Steuernummer? Soll ich die von der letzten Steuererklärung aus Hamburg angeben oder habe ich in der Studienzeit in Bochum eine Steuernummer, von der ich nur nichts weiß?
Die Steuererklärung muss zu dem Finanzamt, in dessen Bezirk du aktuell wohnst. Da du von diesem Amt noch keine Steuernummer bekommen hast kannst du auch keine angeben. Angeben solltest du aber deine persönliche ID-Nummer, die du mal bekommen hast.
Wenn du in Bochum nichts mit dem Finanzamt zu tun hattest, dann haben die auch keine Steuernummer vergeben.
2. Bei der Angabe der Entfernungspauschale (Anlage N, Seite 2 ab Zeile 31) wird nirgends ein Gesamtbetrag angezeigt, der für die Strecke als Werbungskosten berücksichtigt wird. Dort sind nur Felder, in die ich den Ort der Tätigkeit und die Kilometer dorthin angebe. Ist das OK oder sehe ich nur das Feld nicht, wo ich ausrechnen und eintragen muss, wieviel das insgesamt an Werbungskosten ausmacht.
neben dem Ort und der Entfernung gibt es auch noch einen Eintrag für die Anzahl der Arbeitstage.
3. Ich habe in der Anlage Vorsorgeaufwand (Seite 1, Zeile 18 und 21 --> ist das die Anlage VW, die muemmel meint?) die Angaben über die Zahlung der Kranken- und Pflegeversicherung während des Studiums gemacht. Muss ich die bspw. durch eine Kopie der Überweisungen beweisen?
Die Versicherungen müssen diese Daten elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln, daher brauchst du keine Belege einfügen, es sei denn: s. Punkt 5
4. Soll ich die Steuererklärung per Einschreiben verschicken oder kann ich diese vielleicht sogar persönlich beim Finanzamt vorbeibringen?
per normal Post, per Einschreiben, persönlich im Briefkasten des FA einwerfen oder persönlich im Finanzamt abgeben - ist völlig egal
5. Wenn es Fehler oder fehlende Unterlagen in der Steuererklärung gibt, habe ich nachträglich die Möglichkeit diese nachzubessern bzw. nachzureichen?
Wenn das Finanzamt noch Unterlagen haben will, dann melden die Sich schon.
Sollte der Bescheid raus sein, kannst du noch innerhalb der Einspruchsfrist (4 Wochen) Änderungsanträge zu deinen Gunsten stellen oder Einspruch einlegen.
Zu deinen Ungunsten sind Änderungen auch später noch möglich, aber wer will das schon.

MfG
Epiktet
Beiträge: 16
Registriert: 29. Mär 2015, 16:48

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von Epiktet »

Wirklich klasse, danke für Deine (Eure) Unterstützung. Ist das erste Mal, dass ich die Steuererklärung alleine mache. Bin schon gespannt wie es läuft :)
Sonnenschein
Beiträge: 5
Registriert: 10. Mai 2015, 14:56

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von Sonnenschein »

Hallo liebes Forum,

mein Thema passt gut in diesen Beitrag, deshalb mache ich mal keinen neuen auf (oder wie ist das hier gewünscht?).
Ich habe 2009 Abitur gemacht,
10/2009 - 09/2012 Bachelor, fünf Monate Studentenjob mit ca. 300 Euro / Monat Verdienst
10/2012 - 09/2014 Master,
10/2014 - 05/2015 arbeitslos, Bezug von ALG II
ab 06/2015 sozialversicherungspflichtige Anstellung

Bisher habe ich noch nie eine Steuererklärung gemacht und hab auch sehr wenig Ahnung davon. Ich möchte aber natürlich nichts verpassen. So wie ich es verstanden habe, bekommt man immer am Ende eines Jahres eine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber, das wäre dann 12/2015 oder 01/2016 für mich?
Reicht es dann, wenn ich bis 31.05.2016 eine einzige Steuererklärung mache? Kann ich da mein Studium mit einbringen oder muss ich für das Studium jetzt schon eine machen?
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von muemmel »

oder wie ist das hier gewünscht? Eigentlich macht man einen eigen Thread auf. Aber wenn wir schon mal dabei sind: Das Studium können Sie gar nicht absetzen, da es offenbar eine Erstausbildung ist. Für 2015 sollte aber unbedingt eine Erklärung gemacht werden - das lohnt sich fast immer, wenn man nicht das ganze Jahr arbeitet. Alg 2 ist übrigens kein Einkommen im Sinne des Steuerrechtes (auch keine Lohnersatzleistung) - daher wird es in der Steuererklärung nicht angegeben.
Die Lohnsteuerbescheinigung bekommt man am Anfang des neuen Jahres. Und Ihre Steuererklärung für 2015 können Sie machen, wann Sie wollen - der 31.05. ist bloß die Deadline für Pflichtsteuererklärungen, ansonsten haben Sie 4 Jahre Zeit. Freilich ist es Ihr Geld, was dann früher oder auch später zurückkommt (nicht alles, aber ein Teil der in 2015 gezahlten Steuer) - insofern würde ich nicht zu lange warten.
Sonnenschein
Beiträge: 5
Registriert: 10. Mai 2015, 14:56

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von Sonnenschein »

muemmel hat geschrieben:oder wie ist das hier gewünscht? Eigentlich macht man einen eigen Thread auf.
Dann weiß ich für die Zukunft Bescheid. Ich kannte es aus anderen Foren so, dass gleiche Themen weitergeführt werden sollen.

Vielen Dank für Ihre Antwort! Das hilft mir weiter.
Ich dachte allerdings, dass zumindest das Masterstudium nicht zur Erstausbildung zählt und deshalb abgesetzt werden kann?
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von StephanM »

Hi,
das Bachelor-Studium ist ein Erststudium und nur im Rahmen der Sonderausgaben berücksichtigungsfähig. Sonderausgaben wirken sich nicht auf den Verlustvortrag aus.
Das Master-Studium ist ein Zweitstudium und damit kann man Werbungskosten dafür geltend machen, die sich auf den Verlustvortrag auswirken. Ein Verlustvortrag entsteht, wenn man ein negatives Gesamteinkommen hat. Daher könnte es sein, das die Jahre 2012-2014 jeweils ein Verlust entstanden ist, der jeweils in das Folgejahr übertragen wird.
z.B.
2012 Verlust 1.000 EUR = Verlustvortrag 1.000 EUR
2013 Verlust 2.000 EUR + Verlustvortrag 2012 = Verlustvortrag 3.000 EUR
2014 Verlust 2.000 EUR + Verlustvortrag 2013 = Verlustvortrag 5.000 EUR
2015 Einkommen 20.000 EUR - Verlustvortrag 2014 = 15.000 EUR - Sonderausgaben 2.000 = zu versteuerndes Einkommen 13.000 EUR

Für die Jahre des Masterstudiums kann es also sinnvoll sein eine Steuererklärung abzugeben.
Sonnenschein
Beiträge: 5
Registriert: 10. Mai 2015, 14:56

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von Sonnenschein »

Vielen Dank für die Information. Jetzt bleibt nur noch die Frage, ob ich die Verlustvorträge des Studiums noch in der Steuererklärung für 2015, die ich dann Anfang 2016 mache, angeben kann. Was zählt zu den Sonderausgaben?
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von muemmel »

Ich dachte allerdings, dass zumindest das Masterstudium nicht zur Erstausbildung zählt und deshalb abgesetzt werden kann? Da dachten Sie auch ganz richtig - das habe ich schlicht übersehen. Aber StephanM hat das ja bestens erklärt.
Was zählt zu den Sonderausgaben? http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderausg ... errecht%29
Jetzt bleibt nur noch die Frage, ob ich die Verlustvorträge des Studiums noch in der Steuererklärung für 2015, die ich dann Anfang 2016 mache, angeben kann. Klar doch. Insofern können Sie jetzt ja erstmal die Verlustfeststellungen für 2012 bis 2014 in Angriff nehmen.
Sonnenschein
Beiträge: 5
Registriert: 10. Mai 2015, 14:56

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von Sonnenschein »

Wunderbar, das mache ich. Danke für die Hilfe!
Antworten